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Vierter Abschnitt. Die Ämter für Polizei und Wohlfahrtspflege. 227
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Bürgerschaft, so oft es nötig wurde, zu diesem Zweck aufzubieten und
zu organisieren. Aber aus technischen Gründen pflegte die grofse Masse,
wie es scheint, höchstens dazu verwendet zu werden, um in ledernen
Feuereimern, die von Hand zu Hand gereicht wurden, Wasser zur Brand-
stätte zu befördern. Die hierfür nötigen Eimer hält der Rat bereit; die
Viertelmeister und der noch später zu erwähnende Baumeister teilen sich
in die Aufsicht über sie. Daneben spielen auch noch die im Privatbesitz
befindlichen größeren Holzgefäfse, insbesondere die Bottiche der Bader
und Büttner als Löschgerät eine Rolle. Für ihre Herbeischaffung vergütet
der Rat ihren Besitzern je nach Gröfse zwei bis fünf Heller, wozu für die
drei zuerst auf dem Brandplatz eintreffenden Wasserfuhren noch eine
Kxtraprämie von: 4, 2 und 1 7% ritt.
Die Handhabung der gröfseren Gefäfse, die körperliche Kraft und
Gewandtheit erfordert, fällt den Badermeistern und ihren Knechten zu.
Für die sonstigen mit Feuerhaken, Pickel und Beil auszuführenden. Lösch-
und Abräumungsarbeiten ist in unserer Epoche ein Zimmermeister mit
neun Gesellen bestellt, deren jeder 1 ggneu als Wartegeld pro Jahr bezieht.
Später finden wir mehrere Steinmetz- und Zimmermeister als „Feuermeister“
eingeschworen. Diese und die Badermeister erhielten für jeden Brand,
zu dem sie rechtzeitig erschienen, je 12 x und für jeden Knecht, den sie
mitbrachten, 6 x.
II. Der Brunnenmeister.
Die Brunnen, welche N ürnberg mit Trinkwasser versorgen, sind teils
Ziehbrunnen, teils durch Röhren in die Stadt geleitete Quellen, sogenannte
„Röhrenbrunnen“, deren Künstlichkeit der russische Metropolit Isidor bei
seiner Durchreise durch N ürnberg im Jahre 1436 nicht genug zu rühmen
wufste.!) Ihre Anlage und Unterhaltung fällt den Interessenten zur Last.
Die Stadt unterstützt Brunnenneubauten nur insoweit, als ein öffentliches
Interesse dabei in Frage kommt. Wohl aber hat sie zur Überwachung
der vorhandenen Brunnen seit dem Jahre 1437 einen Brunnenmeister,
Heinrich Abschrot, angestellt, der ein Jährliches Solar von 2 4 bezieht,
über dessen Thätigkeit wir aber sonst nicht weiter unterrichtet sind.
IL Abfuhrwesen.
Für Straflsenreinigung und Abfuhr des Unrats sind besondere Organe
nicht nötig, da beides den Hausbesitzern zur Last fällt. Darüber, dafs
Schutt und Erde nur an den dazu bestimmten Stellen abgeladen werden,
wacht bis 1437 ein Stadtknecht, der für diese besondere Mühe eine Zu-
1) Vergl. seinen Reisebericht bei Siebenk ees, Materialien I. 297
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