verteilt würde. Insbesondere in Gegenden mit regelmäßiger Par—
zellierung kann aber nur durch gleichzeitiges Erfassen einer ganzen
Gewanne (Feldabteilung) eine sachgemäße Anlage der Vermarkung
erzielt werden. Aus solchen Gründen also würde die Anordnung,
daß die Mehrheit der Besitzer in einem abgeschlossenen Grund—
stückkomplex die Minderheit zur Grenzversteinung zwingen könnte,
nur Vorteile bringen können.
Unbedingt geboten aber erscheint meines Erachtens die Aus—
dehnung des Zwanges auf alle jene Fälle, in welchen eine Neu—
vermessung von Grundstücken stattfindet.
Von diesen Fällen lassen sich zwei Hauptgruppen unter—
scheiden. Es handelt sich dabei einmal um die totale Neumessung
ganzer Fluren und Bezirke, wie sie zur Erneuerung der veralteten
und unzulänglichen Katasterkarten nicht selten zur Ausführung
kommen müssen. Ich habe früher schon darauf hingewiesen, daß
die Notwendigkeit derartiger Erneuerungen, die Unzuverlässigkeit
der zu erneuernden Karten, hauptsächlich dadurch verschuldet wurde,
daß eine dauernde Grenzvermarkung vor Beginn der Landesver—
messung leider unterblieben ist. Auch außerhalb Bayerns hat
man, wie u A. die verlesene Äußerung des Zentraldirektoriums
der Vermessungen darthut, die völlig gleiche Erfahrung gemacht.
Die Kommission des Direktoriums, welche jenes Gutachten abge—
faßt hat, hat denn auch neben anderen Grundbedingungen für
die Durchführung von Neumessungen die vorgängige Vermarkung
aller Grenzen für unerläßlich erklärt uüd dabei den bemerkens—
werten Zusatz gemacht, daß eine ohne Erfüllung dieser Vorbe—
dingungen durchgeführte Neumessung bei den heutigen Anforde—
rungen an die Genauigkeit der Ergebnisse nur zu einer nutz—
losen Vergeudung öffentlicher Mittel führen könne.
Das ist eine sehr schwerwiegende Außerung aus solchem Munde;
denn man wird jene Kommission, welcher u. A— vier wirkliche
Geheime Räte angehörten, doch nicht einer allzu radikalen Tendenz
beschuldigen dürfen. Es dürfte also auch in Bayern hoch an der
Zeit sein, die Gefahr, daß bei aller Bemühung um möglichst ge—
naue Durchführung der zweiten Messung nach einigen Jahr—
zehnten eine dritte folgen müsse, daß die ziemlich bedeutenden
Summen, welche alljährlich für solche Neumessungen aufge—
wendet werden, geradezu in den Wind gesät werden, durch