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folge deren sie Protestanten genannt wurden, welche Bezeichnung später
auf alle Evangelischen überging.
Bald darauf, am 24. Mai 1529, kamen die protestierenden Stände
in Nürnberg zusammen und beschlossen eine Gesandtschaft an den Kaiser
nach Italien abzuschicken, zu der auch der Nürnbergische Syndikus Michael
von Kaden gewählt wurde. Diesen Gesandten sollte es schlecht ergehen.
A
tember), bald darauf aber den schriftlichen Bescheid (13. Oktober), daß
es bei dem Reichsabschied von Speier sein Bewenden habe. Als sie
hierauf eine gegen diesen Abschied gerichtete Apellation einreichten,
erklärte ihnen der kaiserliche Sekretär, daß sie Gefangene des Kaisers
seien und ihre Herberge nicht verlassen dürften. Michael von Kaden
entging diesem Schicksal durch den Zufall, daß er eben nicht zuhause
war, als seine Kollegen verhaftet wurden. So gelang es ihm noch,
einen Bericht nach Hause zu senden. Später wurde er ebenfalls
arretiert und sogar länger in Haft behalten als seine Kollegen, die
hereits im Oktober in Freiheit gesetzt wurden. Man beschuldigte ihn,
auf Befehl Philipps von Hessen dem Kaiser ein angeblich wieder—
täuferisches Buch übergeben zu haben. Doch gelang es ihm, glücklich
zu entfliehen und über Venedig wieder in die Heimat zurückzukehren.
Es war damals die Zeit der Bündnisbestrebungen auf evangeli—
scher Seite, die den Zweck hatten, dem Versuche einer gewaltsamen
Unterdrückung der neuen Lehre nötigenfalls mit den Waffen in der
Hand Widerstand zu leisten. Dabei erwies sich unter allen lutherischen
Ständen der Landgraf Philipp von Hessen als der Weitblickendste, indem
er sein ganzes Streben darauf richtete, ein Bündnis aller evangelischen
Stände zusammenzubringen, bei dem auch die zwinglianisch gesinnten
Städte, Ulm, Straßburg und andere oberländische (schwäbische) Städte,
ja wenn irgend möglich, die Schweizer selbst nicht fehlen sollten. Auch
Nürnberg war einem solchen Bündnis durchaus nicht abgeneigt. Wir
wissen bereits, daß es sich zur Zeit der Packischen Händel, im Jahre
1528, auf eigene Hand eifrigst darum bemüht hatte, eine Einigung
zwischen den vier bedeutendsten oberdeutschen Städten herzustellen. Und
während des Reichstages zu Speier hatte es am 22. April (16529)
mit Kursachsen und Hessen, sowie mit Straßburg und Ulm ein „ge⸗
heimes Verständnis“ verabredet, zu dem Zwecke, jeden Angriff, der
twa vom Schwäbischen Bunde, vom Kammergericht oder vom Reichs—
regiment um des Evangeliums willen erfolgen würde, gemeinsam ab—
zuwehren. Der Ratsschreiber Spengler, dessen Einfluß nach wie vor
der maßgebende gewesen zu sein scheint, war, obwohl in der Abend—
mahlsfrage einer der schroffsten Gegner Zwinglis, einsichtig genug,