Volltext: Die neue Zeit

17 
Beschwerung mit neuen Zoͤllen bei schweren Geldstrafen verboten 
hatte, wie dies Alles, selbst als die Vorzeigung in Folge der 
Reformation längst eingestellt war, bis zum Ende des deutschen 
Reiches bei dem Beginne der Messe noch alljährlich auf sieben 
Plätzen Nürnbergs durch berittene Rathscanzellisten verkündet 
wurde.*) 
Um dieselbe Zeit, als Nuͤrnberg solchergestalt zur Kronhüterin 
des deutschen Reiches bestellt worden war, wurden die Bande 
eines Verhältnisses gelockert, welches die Stadt zwei Jahrhun⸗ 
derte hindurch mit ihren Burggrafen verknüpft hatte und Nuͤrn— 
berg hat für uns noch ein ganz besonderes Interesse dadurch, 
daß diese Burggrafen die Vorfahren unseres erhabenen Königs⸗ 
hauses waren. Das Burggrafenthum war urspruͤnglich ein mit 
der Burghut, der Rechtspflege und der Feldherrnwuͤrde uͤber die 
zur Burg gehörigen Leute verbundenes Reichsamt. Als dann 
unter den Hohenstaufen Kaiserliche Unterbeamte hinzukamen, der 
Rentmeister oder Butigter, der Forstmeister, dessen Amt schon 
1223 der alten Familie der Stromer oder Waldstromer in Lehen 
gegeben war, der Schultheiß für die Rechtspflege in der Stadt, 
so wurde die Amtsbefugniß der Burggrafen hauptsächlich auf die 
Burghut, das Landgericht, das Geleit und einige andere Ge— 
rechtsame beschraͤnkt, wofür dieselben durch gewisse aus der Stadt 
ihnen zugewiesene Gefälle entschädigt wurden. Der erste Burg— 
graf aus dem Hause der Hohenzollern war um das Jahr 1200 
Conrad I., Friedrich III. aber, der Freund Rudolfs von Habs— 
burg war der erste, welcher das durch ihn erblich gewordene 
Burggrafenthum zu einer höheren Bedeutung erhob und es zur 
Grundlage der weiteren Unternehmungen und Erwerbungen 
machte, aus welchen sich allmälig der Glanz und die Machtfülle 
des Preußischen Königthums entfaltete. Die in ihrem innersten 
Wesen der Reichsgewalt und deren Erhaltung und Befestigung 
hingegebene Stadt umschloß somit gleichzeitig den Keim derje— 
x) Siebenkees Materialien Band J. S. 327.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.