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Beschwerung mit neuen Zoͤllen bei schweren Geldstrafen verboten
hatte, wie dies Alles, selbst als die Vorzeigung in Folge der
Reformation längst eingestellt war, bis zum Ende des deutschen
Reiches bei dem Beginne der Messe noch alljährlich auf sieben
Plätzen Nürnbergs durch berittene Rathscanzellisten verkündet
wurde.*)
Um dieselbe Zeit, als Nuͤrnberg solchergestalt zur Kronhüterin
des deutschen Reiches bestellt worden war, wurden die Bande
eines Verhältnisses gelockert, welches die Stadt zwei Jahrhun⸗
derte hindurch mit ihren Burggrafen verknüpft hatte und Nuͤrn—
berg hat für uns noch ein ganz besonderes Interesse dadurch,
daß diese Burggrafen die Vorfahren unseres erhabenen Königs⸗
hauses waren. Das Burggrafenthum war urspruͤnglich ein mit
der Burghut, der Rechtspflege und der Feldherrnwuͤrde uͤber die
zur Burg gehörigen Leute verbundenes Reichsamt. Als dann
unter den Hohenstaufen Kaiserliche Unterbeamte hinzukamen, der
Rentmeister oder Butigter, der Forstmeister, dessen Amt schon
1223 der alten Familie der Stromer oder Waldstromer in Lehen
gegeben war, der Schultheiß für die Rechtspflege in der Stadt,
so wurde die Amtsbefugniß der Burggrafen hauptsächlich auf die
Burghut, das Landgericht, das Geleit und einige andere Ge—
rechtsame beschraͤnkt, wofür dieselben durch gewisse aus der Stadt
ihnen zugewiesene Gefälle entschädigt wurden. Der erste Burg—
graf aus dem Hause der Hohenzollern war um das Jahr 1200
Conrad I., Friedrich III. aber, der Freund Rudolfs von Habs—
burg war der erste, welcher das durch ihn erblich gewordene
Burggrafenthum zu einer höheren Bedeutung erhob und es zur
Grundlage der weiteren Unternehmungen und Erwerbungen
machte, aus welchen sich allmälig der Glanz und die Machtfülle
des Preußischen Königthums entfaltete. Die in ihrem innersten
Wesen der Reichsgewalt und deren Erhaltung und Befestigung
hingegebene Stadt umschloß somit gleichzeitig den Keim derje—
x) Siebenkees Materialien Band J. S. 327.