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in vereinzelten Fällen auf Distriktsstrassen z. B. bei Pfatter und
Eichhofen ausgeführt.
In Ausführung begriffen ist zur Zeit eine vom kgl. Staatsärar
u unterhaltende Brücke über den Regen bei Roding
mit 3 Oeffnungen, von welchen die beiden äusseren eine Kisen-
sonstruction von je 833,44 m, die Mittelöffnung von 50,16 m Länge
arhält. Die Gesammtlichtweite der drei mit sog. Consolenträgern
iberspannten Oeffnungen beträgt 116 m. Gesammtkosten circa
220 000 Mk.
Die Oberpfalz besitzt
a) als schiffbare Flüsse:
1. die Donau auf 57,120 km Länge. Hievon ist eine Strecke
zon 29,922 km corrigirt;
2. die Naab auf 21,508 km Länge. Hievon corrigirt 1,737 km.
b) als floss- und triftbare Flüsse:
3. den Regen. Flusslänge 93,601 km. Hievon corrigirt 3,069 km.
Die Aufgabe der Wasserbaubehörde besteht darin, die Ar-
seiten zur Unterhaltung der bereits vorhandenen Corrections-
“bauten auszuführen, weitere Correetionsbauten nach Bedürfniss
zu projectiren und dieselben nach Massgabe der hiefür bewilligten
Mittel herzustellen, sowie Baggerungsarbeiten zur Erhaltung der
%r die Schiffahrt nöthigen Fahrwassertiefe vorzunehmen. Auf
Jer Naab zwischen Kallmünz und Mariaort befinden sich 3 Schiff-
“hrtsschleusen und zwar je eine in Haitzenhofen, Pielenhofen
ınd Ebenwies.
Die Unterhaltung der Triftschleusen am Regen liegt der
zgl. Forstverwaltung ob. Durch die Organe der Staatsbau-
verwaltung werden auch die Unterhaltungs- und Neubauarbeiten
für Uferschutzbauten geleitet, zu deren Herstellung der Kreis
seit Inkrafttreten der bayerischen Wassergesetze vom 28. Mai
1852 verpflichtet ist und hiefür schon bedeutende Beträge auf-
gewendet hat. Die jährlich für diesen Zweck bewilligte Summe
beträgt 20000 bis 25000 Mk. Seitens der Uferbesitzer ist */7
der Baukosten für Neuherstellung der Uferschutzbauten als
Conecurrenzleistung zu übernehmen, während sie an den Kosten
für Unterhaltung der bestehenden Uferschutzbauten sich nicht
weiter zu betheiligen haben.