Volltext: Notizen zu den Ausstellungsgegenständen des k. bayer. Staatsministeriums des Innern [Bayerische Landes-Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung zu Nürnberg 1896]

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in vereinzelten Fällen auf Distriktsstrassen z. B. bei Pfatter und 
Eichhofen ausgeführt. 
In Ausführung begriffen ist zur Zeit eine vom kgl. Staatsärar 
u unterhaltende Brücke über den Regen bei Roding 
mit 3 Oeffnungen, von welchen die beiden äusseren eine Kisen- 
sonstruction von je 833,44 m, die Mittelöffnung von 50,16 m Länge 
arhält. Die Gesammtlichtweite der drei mit sog. Consolenträgern 
iberspannten Oeffnungen beträgt 116 m. Gesammtkosten circa 
220 000 Mk. 
Die Oberpfalz besitzt 
a) als schiffbare Flüsse: 
1. die Donau auf 57,120 km Länge. Hievon ist eine Strecke 
zon 29,922 km corrigirt; 
2. die Naab auf 21,508 km Länge. Hievon corrigirt 1,737 km. 
b) als floss- und triftbare Flüsse: 
3. den Regen. Flusslänge 93,601 km. Hievon corrigirt 3,069 km. 
Die Aufgabe der Wasserbaubehörde besteht darin, die Ar- 
seiten zur Unterhaltung der bereits vorhandenen Corrections- 
“bauten auszuführen, weitere Correetionsbauten nach Bedürfniss 
zu projectiren und dieselben nach Massgabe der hiefür bewilligten 
Mittel herzustellen, sowie Baggerungsarbeiten zur Erhaltung der 
%r die Schiffahrt nöthigen Fahrwassertiefe vorzunehmen. Auf 
Jer Naab zwischen Kallmünz und Mariaort befinden sich 3 Schiff- 
“hrtsschleusen und zwar je eine in Haitzenhofen, Pielenhofen 
ınd Ebenwies. 
Die Unterhaltung der Triftschleusen am Regen liegt der 
zgl. Forstverwaltung ob. Durch die Organe der Staatsbau- 
verwaltung werden auch die Unterhaltungs- und Neubauarbeiten 
für Uferschutzbauten geleitet, zu deren Herstellung der Kreis 
seit Inkrafttreten der bayerischen Wassergesetze vom 28. Mai 
1852 verpflichtet ist und hiefür schon bedeutende Beträge auf- 
gewendet hat. Die jährlich für diesen Zweck bewilligte Summe 
beträgt 20000 bis 25000 Mk. Seitens der Uferbesitzer ist */7 
der Baukosten für Neuherstellung der Uferschutzbauten als 
Conecurrenzleistung zu übernehmen, während sie an den Kosten 
für Unterhaltung der bestehenden Uferschutzbauten sich nicht 
weiter zu betheiligen haben.
	        
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