Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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der Stadt wie im Landgebiet, scheint im Grossen und Ganzen in- 
folge des geordneten Finanzwesens das seinem nächsten Zweck ent- 
fremdete Kirchengut der Kirche erhalten geblieben: zu sein, ‘oder, 
und. dies in reicherem Massstabe, der Schule und den Armen zugut 
gekommen zu sein. Dagegen im Markgraftum Brandenburg ist die 
Art und Weise, wie man gelegentlich der Neuordnung der kirch- 
lichen Verhältnisse seitens der weltlichen Gewalt mit. dem Kirchengut 
umging, das dunkle Blatt in der Geschichte des Visitationswerks, 
ja sogar ein Flecken auf der Ehre des Markgrafen Georg. 
Die Visitatoren hatten vorgeschlagen, , die erledigten Stiftungen 
zunächst für die Pfarrer, und dann für die Armen zu verwenden !); 
sie wurden von dem Markgrafen beschieden, dass dieselben aufge- 
zeichnet werden sollten, dann „gedenkt sich s, f. G. darin mit wei- 
term Rat Ihr der Visitatoren und anderer s. G. Räte christlich und 
unverweislich zu halten“ ?), allein die Finanznot, welche nicht ohne 
Schuld Georgs, dessen Hofhaltung und Reisen viel Geld verschlangen, 
von Jahr zu Jahr stieg, ja zur Calamität wurde, und die Regie- 
rungszeit Georgs, nach materiellen Gesichtspunkten geprüft, zu kei- 
ner glücklichen für das Markgraftum machte, liess solche Ver- 
sprechungen auf dem Papier bleiben. Es kann hier natürlich nicht 
im Einzelnen erörtert werden, welche reiche Stiftungen, wie viel 
wertvolles Klostergut der Kirche entfremdet worden ist, berechnen 
lässt es sich natürlich gleich gar nicht, und wir müssten dann auch 
den Städten insbesondere nachrechnen ?), aber welche Auffassungen 
über die Verwendung der Kirchengüter herrschend geworden waren, 
beweist klar die Kammerordnung von 1535 *). Dieselbe hat gerade 
den Zweck, der Unordnung in der‘ Verwendung und Verrechnung 
des Kirchenguts zu wehren, aber da wird bestimmt, dass der Über- 
schuss aus den säcularisierten Klostergütern anzusammeln sei zu 
einem Vorrat für das ganze Fürstentum in Notfällen, in gleicher 
Welse aall aus den Überschügsen der och bestehenden Gelteel aser 
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1) VII, 467. 
2) Bescheid vom Sonntag nach Dionysi .1528 (11. Okt.) VIII f. 416 ff. 
3) Einiges Material ist zu finden‘ bei Dorfmüller und: bei Lang 
a. a. O0. 
4) Lane S. 4? f.
	        
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