Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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die Frage vorgelegt worden, ob die Visitatoren die Pfarrei aufsuchen 
sollten. Sie stellten es in des Rats Gutdünken, jedoch sollte für 
diesen Fall jeder Pfarrer zuerst zu Hause „ersucht“, und auch seine 
Bibliothek besichtigt werden, hernach aber noch einem öffentlichen 
Examen sich unterziehen, welches zuvor von der Kanzel zu verkün- 
digen sei, denn wenn viel Volks demselben beiwohne, könnten die 
Misstände nicht verborgen bleiben, und sei dem Pfarrer hernach 
nicht möglich, anders zu lehren, als er seinerzeit geantwortet habe: 
aur Sleupner war gegen diese öffentliche Befragung !). Man kam jedoch 
wieder von dem Gedanken ab, jede einzelne Pfarrei aufzusuchen, und 
entschied sich dafür, die der Stadt nahe wohnenden Pfarrer nach Nürn- 
berg hereinzubescheiden, begleitet von 5 — 7 Gliedern der Gemeinde, dann 
aber eine Commission in die dem Rat zugehörigen Städte zu ent- 
senden, und in diese ‘die benachbarten Pfarrer zur Visitation zu 
Fordern. In der Ratssitzung ‚vom 11. August erfolgte die Ernennung 
der Commission?) , „nachdem die Artikel vnd wie die Pfarrer vnd 
Prediger vndterricht vnd gefragt werden sollen, verfasst vnd 
oeym Rath gehört worden“. In Nürnberg selbst bestand die Visi- 
;ationscommission aus den 5 Predigern, Christoph Koler, Obervor- 
mundherr, Hieronymus Baumgärtner, Bernhard Tucher, Almosenherr, 
Lucas Sitzinger, Castenherr; auf das Land wurden von Seiten des 
Rats abgeordnet: Koler und Baumgärtner. Nachdem für die Com- 
mission auf dem Land von den geistlichen Visitatoren nicht die Rede ist, 
scheinen die 5 Prädikanten, wie in der Stadt, derselben angehört zu 
haben. Am 13. August?) erging ein Ausschreiben an sämtliche Amt- 
leute, . Pfarrer und Gemeinden, in welchem der Rat sein Vorhaben 
der Visitation anzeigt und „den Tag dazu ernennt“, und zwar be- 
yann die Visitation am 3. September früh. Der Ort ‚der Verhand- 
lungen war das Kloster St. Egydien. Die der Stadt Nürnberg be- 
nachbarten Pfarrer lud der Rat selbst vor 4\, die von der in die 
1) Abschrift des nürnberger Ratschlags, VIIL, 476. 
2) Ratsverlässe N. f, 244, Abg. H. Zeltner, Schwabacher Artikel. 
Nürnb. 1730 S. 415. 
3) Brief Spenglers vom 43. August ohne Adresse, VIHN, 412. 
4) Gedrucktes Ausschreiben des Rats an die Pfarrer mit dem nötigen 
Raum zur Ausfüllung des Datums, VIII 461.
	        
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