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zwar würde Nürnberg innerhalb des festgesetzten Bezirks visitieren.
ohne dadurch die bestehende Obrigkeit beeinträchtigen zu wollen !).
Wegeh des Visitationsbezirks waren Misverständnisse zwischen
dem Markgrafen und seinen Statthaltern entstanden, denn diese
wollten die Nürnberger auf die von ihnen belehnten Pfarreien innerhalb
des von Schwabach, Schwarzach und Regnitz begrenzten Gebiets be-
schränken, wogegen der Markgraf selbst ihnen das Visitations-
recht für alle Pfarreien ohne Rücksicht auf das Lehen zugestand 2).
Ebenso bestanden Differenzen zwischen dem Markgrafen und seinen
Räten, insbesondere dem Canzler, wegen eines Drucks der schwa-
bacher Vereinbarungen, welchen man in Schwabach nach beendigter
Visitation ins Auge gefasst hatte, während ihn der Markgraf ver-
meiden wollte, um nicht den Gegnern ein förmliches Dokument zur
Begründung ihrer Anklage in die Hand zu geben. In Nürnberg
hielt man an dem Schwabacher Beschluss fest, Georg dagegen wollte
höchstens zugestehen, dass die Visitatoren „die Artikel“ schriftlich
den Pfarrern übergäben, ohne dass sein Name darin erwähnt werde,
Wollten die Nürnberger sie drucken lassen, so hatte er nichts da-
gegen, wenn sein Name nicht genannt werde?). Nochmals stellte Vogler
seinem Herrn den Druck der „Ordnung“ ’als unbedingt nötig hin,
damit die Pfarrer sich nach ihr richten könnten, und jedermann sehe.
dass darin nichts enthalten sei, als was christlich und ehrbar ist %).
Er erreichte nichts weiter, als dass die Beschlussfassung hierüber
auf eine mündliche Beratung verschoben wurde ®). Spengler schrieb am
11V! August: seine Herren würden nach vollendeter Visitation die Ord-
nung drucken lassen ohne Nennung des Markgrafen wegen der „Schlech-
ten Dorffpfaffen“ und des gemeinen Mannes, „es zürn gleich Bischoff,
Pund oder der Deuffel darumb“ 6), allein der Markgraf blieb
dabei, die Visitationsordnung nicht dem Druck zu übergeben. In
einem Bescheid vom Sonntag nach Dionyvsi (11. Okt. 28) schreibt er
1) Brief Spenglers ohne Adresse, 13. August 28, VIII, f. 412 teilweise,
abgedruckt von der Lith a. a. 0. S. 272. .
2) Georgan Vogler, Donnerstag nach vinecula Petri 28,6. Aug. VIII, f. 119.
3) Georg an Vogler, Samstag nach vincula Petri, VIII, f. 110.
4) Vogler an den Markgrafen, Laurenti, 10. August 28. VIII, f, 390.
5) Georg an Vogler, Mittwoch nach Laurenti. VII, f, 395
6) VIII f. 399.4/4,
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