Volltext: Die Brandenburgisch-Nürnbergische Kirchenvisitation und Kirchenordnung

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zu verständigen, dass alsdann ein "Teil dem andern Hilfe zu leisten 
habe. Allein auch auf dies gingen Wiesenthau und Vogler nicht 
ein und lehnten irgendwelche bindende Abmachung wegen eines 
Bündnisses ab, da man in dieser Frage vorsichtig sein müsse, um 
nicht wider kaiserliche Majestät, die Bundes- und KErbeinigung zu 
handeln. Sie verschoben die Entscheidung auf eine spätere Be- 
sprechung, zu deren Vorbereitung die Nürnberger jetzt unverbindlich 
ihre Ansicht von „der Mass solcher nachbarlichen Verständnis“ dar- 
legen könnten. Zuletzt einigte man sich dahin, dass die Nürn- 
berger ihre Meinung über das Verständnis schriftlich aufzeichnen 
sollten, was sie auch sogleich thaten!), und dadurch war die Sache 
ad. calendas graecas verschoben, denn als Vogler sich von den Statt- 
haltern Instruktion erbat wegen des Verständnisses?), sprachen sich 
diese dagegen aus®). 
Erzielte man in Schwabach in den politischen Dingen keine 
Binigung, so wurde doch die Hauptaufgabe der Zusammenkunft: 
eine gemeinsame Visitationsordnung, gelöst nach mehrtägigen Ver- 
handlungen der Theologen. Die Nürnberger hatten in diesen, nach- 
dem die Idee der gemeinsamen Kirchenvisitation von ihnen aus- 
yegangen war, den Vortritt und verlasen die von ihnen mitgebrachten 
Lehrartikel*), und zwar sind diese Lehrartikel die 23 Schwabacher 
Visitationsartikel, welche so lang mit den 17 Schwabacher Artikeln 
aus dem Jahr 1529 verwechselt ‘wurden und bis jetzt den Ans- 
hacher Theologen zugeschrieben worden sind*®). Die Autorschaft 
der Nürnberger ist durch die Aufschrift der Artikel®) auf dem dem 
Bericht der Statthalter an den Markgrafen beigelegten Exemplar 
/cefr. den Bericht der Statthalter: „Ist durch die Nurmbergischen 
fürgetragenn was Ire predicanten einer Cristlichen visitation halbenn 
‚egriffen, vannd auff etlich lere artickel gestellt. Daraus die artickel 
1) Bericht der Statthalter. 
2) VII, 130 ff. 
3) Statth. an Vogler, Dienstag nach Viti 28, 16. Juni, VII, f. 1534. 
4) Bericht der Statthalter, 
5) Abgedruckt: von der Lith, Erläuterung der Reformationshistorie 
5, 247 ff. und öfters. 
5) Tom. VII, fol. 191 ff.
	        
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