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brecht von Strassburg vermuthen; sie lautet: dux uutem 
Bavariae — convocans burggravium de Norinberg prae- 
sentem, qui et ipsius Rudolphi extitit conso- 
brinus etc. und nennt den Kaiser und den Burggra- 
fen Geschwisterkind. In Urkunden bezeichnet so- 
dann der Kaiser den Burggrafen als seinen „Oheim, 
Vetter, avunculus, auch consanguineus.“ z. E. in einer 
deutschen Urkunde vom 22, September 1273: „an un- 
siren ohen den burggraven von Nürnberg“; 
da auch der Graf Heinrich von Freiburg in die- 
ser Urkunde diesen Titel erhält, so giebt dies über 
seine wahre Bedeutung einigen Aufschluss. Da genau 
bekannt ist, dass Heinrich ein Sohn Graf Egino VI. 
und der Adelheid von Neufen, ein Enkel Egino V. und 
der Herzogin Agnes von Zähringen, endlich aber ein 
Urenkel der Hedwig Gräfin von Habsburg war, so ist 
der Ausdruck Oheim nicht anders als: Geschlechts- 
Vetter zu verstehen, daher er lateinisch am besten 
mit consanguineus übersetzt wird. Ein bestimmter Be- 
schluss lässt sich also auf diese Benennung bezüglich 
des Grades der Verwandtschaft nicht bauen; am wenig- 
sten in der Weise, dass dadurch als erwiesen ange- 
nommen werden könnte, die Clementia sey eine Mutter- 
schwester des Kaisers Rudolph gewesen. 
Nicht zu übersehen ist dagegen, dass Kaiser Ru- 
dolph eine Tochter der Hohenbergisch-Haigerlochschen 
Familie, die Schwester. Graf Albrechts von Hohen- 
berg, Gertraud genannt, Anna, zur Gemahlin hatte ; da- 
her sich die Benennung „Oheim“ auf dieses Verwandt- 
schaftsverhältniss beziehen könnte. Doch bleibt immer 
die Annahme, welche sich auf den Chronisten Albrecht 
von Strassburg stützt, die annehmbarste, dass beide, 
der Kaiser und der Burggraf, Geschwisterkinder waren 
im Urstisii Scriptores II. p. 100. 
‘33 Oetter II, 40.
	        
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