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Die dritte Abteilung tritt nur bei Brandfällen von grösserer 
Bedeutung in Tätigkeit. 
Der Reorganisationsplan des Verwaltungsrates der vereinigten 
Feuerwehren kam am 30. Oktober d. J. in den magistratischen 
Einlauf. Die Vorschläge desselben brachten aber nichts wesentlich 
ueutes, sondern gründeten sich auf die bisher bestandenen Zustände. 
Das verlangte Gutachten des Baurats Solger vom 18. März 
1869 ging dahin, dass er sich im wesentlichen den Vorschlägen 
der Feuerwehr des Turnvereins anschliesst. Nur befürchtet er, 
dass bei einer gänzlichen Auflösung der freiw. Feuerwehr bis zu 
deren Wiederbildung eine zeitweise Gefährdung des ganzen Lösch- 
wesens zu besorgen ist. 
Es wurden nun durch Verfügung vom 1. Juni 1869 die 
Kommissionsberatungen zur Reorganisation der Feuerwehr an- 
beraumt. 
Nachdem mehrere Sitzungen stattgefunden hatten, wurden 
durch Plen.-Beschluss vom 29. Oktober 1869 die Beschlüsse der 
etzten Sitzung vom 28, d. M. genehmigt, welche in der Haupt- 
sache lauteten: 
1. Die 4 Abteilungen sollen in unverändertem Zustand 
belassen werden. 
2. Die Kompagnie der Bauhandwerker ist auf 100 Mann 
zu verstärken. 
3. Sämtliche Abteilungen sind unter das Kommando eines 
magistratischen Beamten, nämlich eines Brandmeisters, zu stellen. 
Demselben sind zur Unterstützung zwei Magistratsräte und zwei 
Gemeindebevollmächtigte beizugeben. 
Flaschnermeister Kästner bleibt Kommandant der Abt. I 
der Wöhrder- und Bauhandwerker-Kompagnie. 
Die Feuerwehr des Turnvereins hat ihren eigenen Kom- 
mandanten, 
4. Die innere Verwaltung und Leitung der Feuerwehren ist 
nach den Vorschlägen der Feuerwehr des Turnvereins zu regeln. 
5. Der sogen. Feuergehorsam ist aufzulösen. An seine 
Stelle haben 4 Viertels-Kompagnien aus Männern, welche das 
10. Jahr noch nicht überschritten haben, zu treten. 
6. Der Feuertelegraph ist einzurichten. Der Feueralarm 
Soll jedoch vorerst unverändert bleiben. 
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