Die dritte Abteilung tritt nur bei Brandfällen von grösserer
Bedeutung in Tätigkeit.
Der Reorganisationsplan des Verwaltungsrates der vereinigten
Feuerwehren kam am 30. Oktober d. J. in den magistratischen
Einlauf. Die Vorschläge desselben brachten aber nichts wesentlich
ueutes, sondern gründeten sich auf die bisher bestandenen Zustände.
Das verlangte Gutachten des Baurats Solger vom 18. März
1869 ging dahin, dass er sich im wesentlichen den Vorschlägen
der Feuerwehr des Turnvereins anschliesst. Nur befürchtet er,
dass bei einer gänzlichen Auflösung der freiw. Feuerwehr bis zu
deren Wiederbildung eine zeitweise Gefährdung des ganzen Lösch-
wesens zu besorgen ist.
Es wurden nun durch Verfügung vom 1. Juni 1869 die
Kommissionsberatungen zur Reorganisation der Feuerwehr an-
beraumt.
Nachdem mehrere Sitzungen stattgefunden hatten, wurden
durch Plen.-Beschluss vom 29. Oktober 1869 die Beschlüsse der
etzten Sitzung vom 28, d. M. genehmigt, welche in der Haupt-
sache lauteten:
1. Die 4 Abteilungen sollen in unverändertem Zustand
belassen werden.
2. Die Kompagnie der Bauhandwerker ist auf 100 Mann
zu verstärken.
3. Sämtliche Abteilungen sind unter das Kommando eines
magistratischen Beamten, nämlich eines Brandmeisters, zu stellen.
Demselben sind zur Unterstützung zwei Magistratsräte und zwei
Gemeindebevollmächtigte beizugeben.
Flaschnermeister Kästner bleibt Kommandant der Abt. I
der Wöhrder- und Bauhandwerker-Kompagnie.
Die Feuerwehr des Turnvereins hat ihren eigenen Kom-
mandanten,
4. Die innere Verwaltung und Leitung der Feuerwehren ist
nach den Vorschlägen der Feuerwehr des Turnvereins zu regeln.
5. Der sogen. Feuergehorsam ist aufzulösen. An seine
Stelle haben 4 Viertels-Kompagnien aus Männern, welche das
10. Jahr noch nicht überschritten haben, zu treten.
6. Der Feuertelegraph ist einzurichten. Der Feueralarm
Soll jedoch vorerst unverändert bleiben.
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