158
Gewissensfrage war, als seine eigene Person ins Spiel kam.
Luthers Beweisführung, deren Ergebnis unbedingte Frei—
stellung des Austrittes und darauf der Heirat war, bedarf
hier nicht der Darlegung. Die beiden Schriften kamen, von
Spalatin zurückgehalten, erst im Februar in die Hände der
Wittenberger, die Thesen jedoch blieben nicht ohne Einfluß
auf das Vorgehen der aufständischen Mönche, die sich ferner
durch die unschlüssige Haltung der Universität und des
Regimentes bestärkt fühlten. Um die Heit, da der Generaͤl—
vikar den Bericht seines Priors empfing, setzten dreizehn
der ungefähr vierzig wittenberger Augustiner ihre Drohungen
in die That um; in tumultuarischer Weise verließen sie das
Uloster. 86)
Wir können nach den uns erhaltenen Schreiben Helds
an den Kurfürsten ermessen, daß die Schilderung, welche
Linck von den wittenberger Vorgängen erhielt, das Verhalten
der Mönche mit keinem Worte auch nur im geringsten ent—
schuldigte. Und fügen wir an der Hand der eigenen
Lebensbeschreibung Beslers die strengstes Einschreiten gegen
die Eidbrüchigen fordernde Beeinflussung von Seiten dieses
mönchischen Eiferers, seines, wie wir wissen, ständigen
Begleiters, zur Vervollständigung des Bildes hinzu, das
uns die Cage des obersten der Congregation darbietet,
so müssen wir bewundernd zu dem Manne aufblicken, der
gewiß mit Kampf und Sorgen, aber auch mit gewissenhafter
Konsequenz durch seine Stellungnahme zu den Ereiguissen
für seine Person schon über die Frage entschied. Die Ordens—
konstitutionen ließen über seine Pflicht als verantwortlichen
Machtbefugten keinen SZweifel. Das 46. Kapitel belegte
denjenigen, der ohne die erbetene und gewährte Erlaubnis
des Generalvikars aus dem Orden trat, mit der Strafe