Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1897 (1897 (1899))

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Bei allen Beerdigungen wird der Sarg vor Beginn der Beerdigungshandlung in das 
Grab eingesenkt. Solltgz bei Leichen von Personen, welche an einer ansteckenden Krankheit 
verstorben sind, seitens des Leichenhausarztes eine frühere Beerdigung beantragt und durch 
die Polizeibehörde verfügt werden, so wird dieselbe schon vor der bestimmten Beerdigungszeit 
in das Grab verbracht und letzteres sofort geschlossen. Die Hinterbliebenen sind in diesem 
Falle von den getroffenen Anordnungen rechtzeitig zu verständigen. 
Ist beabsichtigt, Ansprachen an die Trauerversammlung zu halten, Nachrufe zu ver— 
anstalten oder Kränze am Grabe niederzulegen, so ist dies nur nach vollständiger Beendigung 
der religiösen Begräbnisfeier gestattet. Bei Begleitung eines Leichenzuges durch Fackelträger 
dürfen nur Spiritus- oder Wachsfackeln benützt werden. 
Bei Abgabe von Ehrensalven für Personen, welche dem Civilstande angehören, ist polizei— 
liche Erlaubnis erforderlich. 
Siebenter Abschnitt. 
Impfung. 
Die ordentlichen Impfungen fanden in der Zeit vom 27. April mit 22. Mai statt, und 
zwar die Erstimpfung vom 27. mit 30. April und die Wiederimpfung vom 10. mit 22. Mai. 
Die Erstimpfungen wurden, nachdem die Stadt zu diesem Zwecke in sechs Bezirke geteilt 
worden war, an verschiedenen Tagen in Wirtschaftssälen dieser Bezirke abgehalten, während 
kür die Termine der Wiederimpfungen ausschließlich der Saal des Industrie- und Kultur— 
»ereins, Frauenthorgraben Nr. 61, zur Verwendung kam. 
Die Impfungen, welche täglich von 3 bis 5 Uhr währten, wurden von dem königlichen 
Bezirksarzt für den Stadtbezirk und dessen Assistenten vorgenommen. Zur Aufrechthaltung 
der Ruhe und Ordnung in den Impfräumen waren ein Polizeioffiziant und drei Schutzleute 
bestimmt. 
In den öffentlichen Terminen wurden von dem königlichen Bezirksarzt und dessen 
Assistenten mit Erfolg 3084 Erstimpflinge mit 10 182 erzielten Blattern geimpft, darunter 
191 Fälle mit nur 1 Blatter. Die Zahl der Fehlimpfungen betrug 61. In einem Stadtteil 
machte sich bemerklich, daß Mütter sofort nach dem Impfen die Lymphe aus den Schnitt— 
vunden mit dem Taschentuch herauszuwischen versuchten. 
Von Privatärzten wurden 815 Kinder (mit 3837 Blattern) mit Erfolg geimpft, 
darunter 35 Kinder mit nur 1 Blatter; Fehlimpfungen hatten dieselben 36. 
Für den ganzen Stadtbezirk ergaben sich also 3899 13891] mit dem Erfolg von 14019 
14285) Blattern geimpfte Kinder, worunter 226 Fälle mit nur 1 Blatter, des weiteren 
97 Fehlimpfungen. 
Das Ergebnis der zweiten Impfung war bei den öffentlichen Impfungen: 2715 mit 
Erfolg geimpfte Schulkinder mit 2153 vollkommenen Blattern und 552 mit Knötchen; 
20 waren ohne Erfolg. Die entsprechenden Zahlen der Privatimpfungen sind: 46 Schulkinder 
mit 43 vollkommenen Blattern und 3 mit Knötchen, 6 waren ohne Erfolg. Insgesamt waren 
?s also 2761 2683) Schulkinder mit 2206 2304 vollkommenen Blattern und 55 379) 
hnötchen, 26 [15] ohne Erfolg.
	        
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