Inhaltsverzeichnis: Fünfzig Jahre Mitgliedschaft Nürnberg im Verband der Deutschen Buchdrucker

Seschichte der Mitgliedschaft Nürnberg. 
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18608. 
t in Vorstehendem dargetan worden, daß die Rürn— 
berger Buchdrucker es „nicht an der Seit“ hielten, 
dem Deutschen Buchdrucker-Verband beizutreten, so 
muß andererseits auch erwähnt werden, daß der Deut— 
sche Buchdrucker-Verband besonders bei den älteren 
Kollegen, die jeder Neuerung das größte Mißtrauen 
entgegenbrachten, als hetzerisch und den Gehilfen schäd— 
lich verschrien war. Selbstoerständlich ist, daß die Prin— 
zipale denselben als sozialistisch bezeichneten und mit 
allen Mitteln bekämpften. Aber trotzdem ließ sich der Gang der Vinge, 
wie das nun einmal überall und zu jeder Seit der Fall ist, nicht aufhalten. 
In einer am 8. Februar 1808 abgehaltenen Versammlung der Nürn— 
derger Gehilfen im „Auerbachskeller (Getzt Vingeafé) wurde beschlossen, 
einen Verein unter dem Vamen „CTypographia“ zu gründen. Folgendes 
Statut wurde dabei beschlossen: 
Statuten der „Cupographia“ zu Vürnberg. 
z1. Die Nürnberger „Cypographia“ hat sich zum Zweck gesetzt: 
. Pflege des kollegialen Sinnes und geselligen Zusammenlebens jeiner 
Mitglieder; 
Wahrung und Förderung der materiellen und intellektuellen önter— 
essen derselben; 
Unterstützung der Mitglieder bei unverschuldeter Konditionslosigkeit 
und in besonderen Vot- und Unglücksfällen; 
den Bestimmungen des Deutschen Buchdrucker-Verbandes nach Aög— 
lichkeit nachzukommen. 
5 2. Zur Erreichung dieses Zweckes verpflichtet sich jedes Mitglied, einen 
monatlichen Beitrag von 6 Kreuzern pränumerando zu entrichten. Ueber etwaige 
außerordentliche Beiträge beschließt die Versammlung. 
*3. Jeder in Nürnberg oder in der Umgebung in Kondition tretende Buch— 
drucker und Schriftgießer ist zum Beitritt berechtigt. 
8 4. Jedes neu aufzunehmende Mitglied, welches noch keinem ähnlichen Ver— 
eine angehörte, hat eine Aufnahmsgebühr von 30 Kreuzern zu entrichten. 
85. Die „Tupographid“ versammelt sich in der Vegel jeden ersten Samstag im 
Monat. In dieser Versammlung sollen über Vereinsangelegenheiten Verhandlungen 
gepflogen werden. Auch wird in denselben über die Aufnahmsgebühr abgestimmt. 
Außerdem findet jeden Samstag gesellige Zusammenkunft statt. 
z6. Die Vorstandschaft besteht aus: einem Vorstand, einem Kassierer und einem 
Schriftführer. Dieselbe wird durch Stimmzettel gewählt. 
87. Die Vorstandschaft hat folgende Funktionen: 
Der Vorstand beruft die Versammlungen ein und leitet dieselben; er 
vertritt den Verein in allen vorkommenden Fällen und nimmt éllen— 
fallsige Anträge an die Versammlung entgegen; 
Dein Kassierer werden die Beiträge der Mitglieder eingeliefert; er be⸗ 
orgt die Ausgaben und legt in der jährlichen Hauptversammlung VRech⸗ 
aung ab; 
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