Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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der Beftimmung desfelben Privileg3, daß den Nürnbergern für ihre 
gorderungen an den dominus dejjen mansionarius aut mercator 
vel suus Vogtmann als Pfand dient, während in der Stadt nullus 
mercator pro alio gaphant fein foll, exgiebt fi ein neuer Beweis 
für die von SohHm!) an den Allensbadher und Radolf5- 
zeller Urkunden dargeftellte allmähligHe Entwicklung des Kaufs 
mannSjtandeS aus den Hofredhtlighen Berhältnifjen. 
Nürnberg war eine Reichäftadt, nur der Kaijer ihr Sdohußherr, 
mag man diefes Verhältnis nun auf den Markt, oder, was hier wahr- 
jeinlidher, auf die zeitlidh der Entftehung der Stadt vorgehende 
Herrihaft des Kaifers auf der Burg zurücführen?). In der 
Sand des Kaiferlichen Burggrafen lag urfprünglih aud die volle 
obrigfeitlidhe und richterlidhe Gewalt. Aus der fhon bei Betrach- 
tung der italienijden Berhältnijje®) hervorgehobenen Notwendigkeit 
der Stellvertretung (als Analogie darf man vielleidHt auf unfere 
au8 der Stellvertretung des Reichskanzler8 herborgegangenen oberften 
ReichsSbehörden verweifen) erwuchfen dann wie anderwärt3. al8 Ver- 
tretungS=, Unter-Richter*) die Schultheißen, und diefjelben erhielten 
dann um jo mehr felbjtändige Bedeutung, al die Intereffen des 
Burggrafen ih von denen des Kaifer3 fchieden: in der bereit alles 
gierten Urkunde von 1278 präfidiert der Officiali8 des Burggrafen, 
ein weiterer Stellvertreter desjelben für deffen Recht, zugleich mit 
dem Schultheißen (scultetus) des Kaifers dem Stadtgericht, 
Neben dem SchHultheiß exfdoheinen feit 12565) Schöffen und Rat, 
Hier wohl zweifelsohne aus den Vertretern der Bürger für gericht- 
(ige Zwede Herborgegangen,®) was für die Bürgermeifter, Schöffen 
und „alten Genannten“, die zufammen feit dem 14. Xahrbundert in 
3a. a. ©. S. 83, vol. Jnama-Sternegg a. a. D. Bd. II S. 371 (mer- 
cator noster). 
?) Urt. des Burgarafen Friedrich von 1265 in (v. Wöldern) Historia 
Norimbergensis diplomatica S. 154 und des Königs Rudolf von 1273 in Mo- 
num. Zoll. Bd. IL n. 129 und Histor. dipl. a. a. O. S. 167, Hüllmann 
a. a. ©. Bd. IM. S, 365, Hegel, Allgem. Monatsfchrift 1854. S. 164 ff. 
Röhne, Entftehung der Stadtverfaff. S. 152 ff. und für die Jächfifghen Burawarde 
außer Gfrörer jet Schwarz a. a. D. S. 1 ff. 
3) S. oben S. 3 f. 
*) Bizedominus oft identifh mit Schultheiß, Samprecht, Deutidhe Wirt 
iOaftägefch. Bd. I. S. 733 f, Köhne a. a. D. S. 171, Sohm a. a. ©. S. 96. 
°) Yrfunden bei Mummenhoff a. a. DO. S. 20 zitiert. 
%) Val. Hegel a. a. D. passim, Sohm a. a. DO. S. 96 ff... Mummen- 
hoff a. a. D. S. 20.
	        
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