Metadaten: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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Sericht3hof appelliert werden Konnte; die Zuläjfigteit der Appellation 
war durch eine beftimmte Streitfumme bedingt, das Verfahren war 
ein {chleuniqes !). 
5. Als conservatores nundinarum Lugdunensium fungierten die 
DBailiz von Mäcon, Senejhal8 von yon oder deren Stellver- 
treter mit jJummarijchem Verfahren. Ya einem Langen Rampfe 
mit dem Stadirat von Lyon über die Meßgerichtsbarkeit wurde 
1655 da8 tribunal de conservation unter dent Borfike des Stadt 
hHaupt3, prevöt des marchands, gegründet, welches Jich, hergeleitet 
au3 dem Charakter des univerfellen Meßgerichts, zu einem all- 
gemeinen HandelSgeridhte, felbjt für daz Ausland, umgeftaltete und 
zugleich Friminelle Kompetenzen befaß 2). 
6. Nach dem BVBorbilde Perpignans8 erhielten Mlont- 
pellier®), weldhes fOon früher ein nidtrichterliches Seefonfulat 
bejefjen Hatte, mit Cbdilt vom 12. September 1463 das Konfulat 
als SHandelsgerichtöhof mit Jummarifchem Verfahren, 1549 ou- 
(oufje, November 1563 Paris, am 16. Dezember 1566 die 
Hauptpläße des Landes*). Die Nıfjache der DBerbreitung diefer Ge: 
vidte lag natürlich in inneren franzöfijchen VBerhältniffen, Creize- 
nad nimmt an: in der Aufhebung der ftädtijchen VPatrimonial- 
gerichte®), und fidher dürfte Jein, daß fie zunächft als Ortögerichte 
im Anjchluß an die Zunftverfaffung gegründet waren, während fie 
[päter ihre Kompetenz durch Fiktionen und das forum contraetus 
immer mehr erweiterten ®). Sie waren Königliche Gerichte mit Jum- 
marijdem Berfahren, beftanden aus einem Juge und zwei oder vier 
Consuls, Jämtlich Saien und aus den Zünften gewählt, und urteilten 
unentgeltlich. Sie wurden durch die Revolution aufgehoben 
(16. Huguft 1790), um gleichzeitig in verallgemeinerter Form wieder 
aufzuleben und fi weithin, befonder3 auch nach Deutihland, zu 
verbreiten. ‘ 
Pa 
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1) Marquardus Bd. II S. 69. 
?) Soldfchmidt a. a. DO. S. 236, Marquardus a. a. D. Bd. I S. 405 
Miltikg a. a. ©. Bd. I S. 190—92. 
3 Schaube a. a. D. S. 239 f., 269. . 
*) Miltig a. a. OD. S. 192—200, Creizenadh a. a. OD. S. 15 ff, Mar- 
quardus a. a. ©. Bd. I S. 105. 
>) S. {don bei Biener a. a. DO. S. 145 die Verbindung beider Ihatiachen. 
°) Bol. bei Creizenad a. a. S, 16 f. Ausführungen, weldhe merkwürdig mit 
den Verhältnifjen bei dem italieniihen Zunfigerichte der consules mercatorum 
zufammentreffen. 
Silber Hmidt, Das deutihe HandelSaericht.
	        
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