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itimmung der Kompetenz nach dem objektiven Begriff der Handel8- 
jache führten. Damit war das Spezialgericht für die Gegenftände 
des Handel begründet, und auf diefer Grundlage, nicht al8 Privileg 
für die Perjonen des Handelsftandes !), wird e8 unz auch bei der 
weiteren Betrachtung in Italien entgegentreten. Fragen wir nun, 
woburd) fig das Gericht der consules mercatorum von den getwöhn- 
lichen Gerichten unterfhied, fo müffen wir zuerft, negativ, Herbor- 
heben: nicht durd die Art der Befekung, Kuriften oder Laien. Denn 
sineSteilS Haben wir gefehen, daß, insbefondere in der früheren Zeit, 
zud) das gewöhnliche Gericht meift auß Laien beftand, anderer feits 
war für Vertretung des juriftifchen EClement8 im HandelSgericht 
genügend gejorgt. Gin beftimmter Teil der consules mercatorum 
mußte in vielen Städten juriftifjd) gebildet fein?); eventuell gehörte 
ein höherer Beamter dem Stande der NRedtögelehrten an, und wenn, 
wie in Siena, aud) dies verboten war, fo beftanden gefeblidhe Rat- 
geber für zweifelhafte Fälle, oder e8 wurde, wenn au) nicht aus- 
nahm5(03, die Einholung eines consiglio di savli (sapientis) geftattet?). 
Die Befonderheit des Gerichts der consules mercatorum beftand 
vielmehr Lediglich in einem befonders ausgebildeten fOleunigen Ber 
fahren, und da wir dies auch in DeutfOland finden werden, fo foll 
die Betrachtung desfelben gemeinfchaftlich erfolgen. 
HL Wie in den GHeimatftädten die comites und vicecomites, 
jpäter dann die consules an der Spige der Verwaltung und Suftiz 
itanden, jo werden in derfelben AWeije vicecomites und dann con- 
sules aufgeftellt, wenn die Landesfkinder in ihren Schiffen, fehx häufig 
in Ronvoy3*), fi auf Seereifen begaben und wenn fie im Ausland 
größere oder Keinere Kolonien bildeten 5). Die Hierzu beftimmten 
jollten „sicut superiores teneantur“ °), »„10co judicum“ 7), und ihre 
') Saftig a. a. D. ES. 265, Zatte8 a. a. D. S. 251. 
?) So consules justitiae in Mailand, vol. Como (1 SJurift, 1 Late), 
ebenjo Modena; zu Bologna mußte der Präfident ein Kurift fein und zwar 
sin Doktor, der 3 Kahre gelefen Hatte, vgl. Lattes a. a. D. 8 2. Anm. 2 und 
Soldidhmidt a. a. OD. S. 170 Anm. 93, Briegleb, Sejchichte des Erekutiv- 
hrozeffeß, 2. Aufl. 1845. S. 17 3. 3. für Biftoja. 
*) Goldfhmidt a. a. DO. Anm. 93 und Bitate. 
*) Bol. Marin, Storia eivile € politica del commercio dei Veneziani, 
Bd. II S. 105, NRofcher, Nationalökonomie des Handels $ 20 Anm. 13, 
Silberid midt, Die Commenda, S. 27 und 97 insbejondere für die venezianifjche 
mudua, jeßt Gold{hmidt a. a. D. S. 116 Anm. 72. 
5) Saftig a. a. ©. S. 154 fi. Shaube a. a. DO. S. 282 ff Soldihmidt 
a. 0. ©. S. 182 ff. 
%) Codex diplomat. Sardini we I. S. 247 bei GoldjGmidt a. a. D. 
S. 182 Anm. 145, 
7) ES. oben S. 6
	        
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