Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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jollten, PBoft- und Botenfchaffer zu erwählen, Ordnungen für dies 
Telben aufzuftellen, Senfale zu ernennen 2c., Befugnijffe, die den 
Nürnberger Marktvorgehern genau ebenfo zuftanden, und daß diele 
Marxktvorgeher *) auf Anrufen eines Teiles Verhöre anftellen und 
den Streit entjdheiden follten, falls nicht eine Partei gerichtliches 
Urteil begehrte oder?) beide Teile dahin KLompromittierten, beim 
Spruch zu verbleiben. Die Marktvorgeher Hatten in Nürnberg und, 
wie wir fahen?), auf Anregung Nürnbergs audd in Frankfurt 
Teht früh das Botenwefen und die EntfGHeidung der darauZ hervor- 
gehenden Streitigkeiten unter fi. St. Gallen, weldhes fchon jehr 
bald alz Markt exrfcheint*), Hatte am Ende des 15. Yahrhundertz 
einen hHochbedeutenden Handel nach Frankreidh, Spanien, Böhmen, 
Ungarn und Polen®). Um 1566 (von diefem Kahre datiert die 
erfte Abrednung, und in diefem Jahre wurden in Nürnberg die 
Marxktborgeher eingefebt) riefen „die 8 alten LQyoner Häufer“ für 
Bwilderport in St. Gallen den Ordinaribotenritt nad) Lyon einer: 
jeitS und Nürnberg andererfeitZ ins Leben), 1575 1Oloffen fidh 
zinige Nürnberger Handelskeute dem Unternehmen an, und um 
1640 waren die Nürnberger Marktvorgeher wegen diefes Boten- 
wejenS, das fpäter an Schaffhaufen überging, in Korrefpondenz mit 
St. Gallen”). € datiert alfo die Entjtehung der Marktvorgeher 
in beiden Städten offenbar aus gleidher Zeit und Hängt mit dem 
Botenwefen zufjammen. 
') Art. XXIXL 6. 
2) Art. XXX 1. 6. 
3) Oben S. 69. 
*) Wais, Berfaffungsgefch. Bd. VI S. 382 ff- < 
5) Falke a. a. D, Bd. II S. 27. 
°) Geeringa. a. DO. S. 429 ff. Näf, Hift. Bericht über die faufmänn. 
forporation 2. in St. Gallen 1840. 
7) S, oben S. 69 Anm. 6.
	        
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