Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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zulegen. BZugleih wählen fie 4 Afjefforen zu dem Handel8gericht in 
2 Inftanzen. Das Untergericht befteht aus 2 Breslauer RatEver- 
wandten, fo Siterati find, 2 Breslauer Kaufleuten und 2 der vobi- 
gen Fremden. Der Altejte der Ratsverwandten Hat Direktion und 
Stichentheid. Das Obergericht i{t eben]jo zujammengejebt, aber 
unter Direktion eine8 fönigl. Rats. Beide Gerichte fiken während 
der Meßwoche täglih auf dem Rathaufe. Daz Verfahren vor den- 
jel en it mündlich, in der Regel ohne Advokaten und Formalismus. 
Das Projekt war aber ein mißlungenes, die Macht Leipzig5 
jtegte, und mit der Breslauer Melje unterlag aud daz Handels- 
gericht. 
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