Volltext: Die Entstehung des deutschen Handelsgerichts

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lihjte Begünftigung des Handel8, vor allem der Welichen, vor. 
Als Ratgeber diente dabei der Kammer nach wie vor David 
Wagner, nach dejffen Antrage 3. B. auch bei der Bewerbung des 
Juden Simon Cuzzer um eine Senfaljtelle vorgegangen wurde !). 
Bald ergab fich die Gelegenheit, den Handel zu begünftigen, da im 
Herbite 1626 Befchwerden der deutfhen und weljhen Kaufleute ein- 
iefen?). Insbefondere Kießen die gefamten Kauf- und Handelsleute 
weljdher Nation den Marktfommifjaren am Egqydimarkt mehrere 
Srabvamina überreichen, weldhe wir bei der Befprecdhung im einzelnen 
noch näher fennen lernen werden. Der Gof übergab die Bei werden 
der Kammer mit dem Auftrage, Bericht zu erftatten, wie durch 
Kommifjare mit Zuziehung der bedenutendften Handels - 
Leute Abhlülfe zu {Oaffen fei. Die Kammer begutachtete am 
25. Oftober 1626°) ein Langjames Vorgehen wegen der qroßen Be: 
deutung der Sache. Was die einzelnen Punkte Hetrifft, fo figuriert 
als erjter die Bitte der Kaufleute, daß fte etliche au8 ihrer Mitte 
nad ihrem Belieben erwählen und deputieren Könnten, die volle 
Sewalt haben follten, zur Abhandlung allerhand vorkommender 
KaufmannSfadhen „Decifiones zu machen“. Bisher jitand die Ge= 
vichtsbarfeit dem Landrihteramt zu Bozen, allerbingsS unter Zu- 
ziehung von Schöffen *), zu. Die Kammer warnt, biefem Amte und 
feinen Sejellen zu präjudizieren, die Kommiffare follten zunächft 
mit bem SandeshHauptmann an der Etjh, Kakob Andreas von 
Drandiß, Konferieren. Die weiteren Bitten Lauteten, daß Wechjel 
und Bezahlungen in feinen Heineren Sorten al8 1a Thaler an- 
genommen zu werden brauchten, daß der Thaler im Werte zu 
90 Kr. ungeändert verbleibe, damit man die Kontrakte danach 
richten fönne, und daß, wenn der Wert geändert würde, dies nur 
für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit wirken Jollte (alfo 
Borjorge vor dem tempus solutionis !), daß nicht Fuhr- und Kauf- 
leute wegen Contrebande geftraft würden, daß die Verzollung bei 
der Einfuhr erfolgen folle, wobei die Petenten fih bereit erklärten, 
beim Kaufe deutjcher Waren den Zoll wieder gutzumaden — bier 
wurde begutachtet, die beteiligten Deutichen Zuerft zu hören—. Die 
jexnere Bitte der Welfhen, daß fie in ihren Gewölben außerhalb 
der AWirtshäufer fpeifen dürften, beranlaßte zum Hinweije auf die 
') Cbhenda. Mijliv. an Hof Guettachten,‘ 30. April 1626, S. 67. 
?) Cbenda. Ausgangene Schriften, 17, Sept. 1626, 
°) Cbenda. Mijiiv an Hof S. 173, 
5 Val. unten S. 105, 109.
	        
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