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im Jahre 1414 dazu, ihren beiderseitigen Anteil an der „Vesten und Be—
hausung“ zu Nürnberg mit allen dazu gehörigen Dörfern und dem
Markt zu Wöhrd an den Nürnberger Bürger, Otto Hayden, zu ver—
kaufen, freilich noch unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechts, zu jeder
Zeit, wann es ihnen paßte. Beiläufig sei hier noch bemerkt, daß die
Burggrafen zu derselben Zeit auch vier ihnen gehörende Mühlen in
und um Nürnberg, nämlich die Mühlen zu Wöhrd und in Schniegling,
die Mühle bei den Fleischbänken (die spätere Pfannenschmiedsmühle)
und die von Ulman Stromer gegründete Papiermühle an Ulrich Haller
und Peter Volkmeyr (Volkqmer) verkauften, von denen sie im Jahre
1416 durch Kauf an Jörg Stromeir (Stromer), den Sohn und Erben
Ulmans kamen.“) Die Lehenschaft darüber blieb jedoch nach wie vor
den Burggrafen und kam von diesen erst im Jahre 1427 an die Stadt.
Im Jahre 1420 muß die Burg wieder in der Hand der Burggrafen
gewesen sein. In diesem Jahre ereignete sich aber ein Vorfall, der
den Burggrafen den Besitz derselben völlig entwertete und verleidete und
damit waͤhrscheinlich die Veranlassung wurde zu einem umfassenden durch—
greifenden Verkauf ihrer sämtlichen Rechte und Besitzungen in und um
Nürnberg, freilich mit einem keineswegs unwichtigen Vorbehalt.
Der Burggraf oder, wie wir jetzt sagen dürfen, der Markgraf
Friedrich war damals gerade in eine Fehde mit Ludwig dem Bärtigen,
Herzog von Bayern⸗-Ingolstadt verwickelt. Im Verlaufe dieser Fehde
ückte am 21. Oktober 1420 in einer sinsteren und regnerischen Herbst—⸗
nacht Christoph Layminger, der bayrische Pfleger und Amtmann des
Schlosses zu Lauf, das damals im Pfandbesitz Herzog Ludwigs ge—
wesen zu sein scheint, vor die kleine burggräfliche Veste, erstieg sie und
brannte sie trotz strömenden Regens gänzlich nieder. Die Besatzung
muß offenbar nur schwach und auf diesen Schlag nicht vorbereitet ge—
wesen sein.
Spätere Chroniken und mit ihnen Müllner berichten, der
Layminger habe dem Rat von Nürnberg sein Vorhaben mitgeteilt und
ihn aufgefordert, sich ganz neutral zu verhalten. Darauf hätte der
Rat, um die Aufmerksamkeit von dem Unternehmen des bahyrischen
Pflegers abzulenken, in derselben Nacht einen Tanz auf dem Rathause
veranstaltet und als die Burg in Brand geraten, den Bürgern geradezu
verboten, das Feuer zu löschen. Wenigstens soll er dessen vom Burg—
grafen Johann beschuldigt worden sein. Es sind dies lediglich Er—
findungen ohne jeden positiven historischen Anhalt. Daß die burggräf⸗
N Die darüber erhalteneUrkunde spricht allerdings nur von den zwei Teilen
des Ulrich Haller, die an Stromer fielen, das Dritteil Peter Volkmairs ist wenigstens
in diesen Kauf nicht mit eingeschlossen. Monumenta Zollerana, Bd. VII. Vr. 476.
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