Volltext: Studien zu Hans Sachs (Band 2)

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Hans Sachs bedeutend herausgearbeitet, durch diese Heraus- 
arbeitung werden die Erweiterungen bedingt, die das Fast- 
nachtspiel aufweist, 
4. Der unersetlich geitzhunger. 
Die Erzählung von dem anvertrauten Gute findet sich, 
abgesehen von denjenigen Parabelsammlungen, die hier nicht 
in Betracht kommen !), in den lateinischen Gesta Romanorum 
(ed. Oesterley Nr. 118), in Petrus’ Alfonsi Diseciplina clericalis 
Nr. 16 und hieraus in Stainhöwels Esop. Nach dem deutschen 
Texte Stainhöwels (Oesterley s. 303 f.) betitelt: „von gelt in 
trüwe hand gelegt böslist mit kluoghait für ze komen“ hat Hans 
Sachs sein Fastnachtspiel vom 5. Sept. 1551 gearbeitet und „der 
unersetlich geitzhunger“ genannt (Goetze, Fastnsp. Nr. 32; Keller- 
Goetze 14,154 ff.)?). Stainhöwel gibt seinen Personen keine Namen, 
er bezeichnet sie nur allgemein als „der kouffmann“, „das alt 
wyb“, „der burger“; Hans Sachs benennt sie daher selbst und 
zwar mit Namen, deren Bedeutung ohne weiteres zu erkennen 
ist: „Lutz Reichenburger“, der reiche burger, der alte „Sapiens“, 
der junge „Simplicius“. Reichenburgers weib heisst Mara (aus 
Maria ?), ihr Name erscheint nur im Personenverzeichnis, 
Die Handlung bei Hans Sachs ist weiter ausgesponnen als 
in der Vorlage, dies hängt zusammen mit zwei characteristischen 
Aenderungen unseres Dichters, die er wiederum auf Grund der 
ihm geläufigen Technik vornahm: Statt des alten, ehrbaren 
Weibes bei Stainhöwel gibt Freund Sapiens dem Jüngling den 
erfolgreichen Rat zur Wiedererlangung seines Geldes, ferner 
hat Reichenburger bei Hans Sachs ein Weib, wovon die Vor- 
lage nichts weiss, Die erste Aenderung hat einen doppelten 
Grund, einmal gewinnt der Dichter durch sie wieder sein 
Schema: Der alte, erfahrne gegenüber dem arglistigen, falschen 
Freund, zwischen beiden der unerfahrene Jüngling (vgl. s.13), 
ferner aber pflegt das „alte wyb“ bei Hans Sachs nicht die 
Rolle einer Friedensstifterin und Beschützerin des Rechts zu 
1) Ueber ihre Verbreitung vgl. Oesterley, Gesta Rom, s. 730 f. und Val. 
Schmidt, Ausg. d. Disc. cler. s. 136 f. 
2) Den zugehörigen Mg. vom 10, May 1540 s. Anh. s., V. 
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