fullscreen: Fünfzig Jahre Mitgliedschaft Nürnberg im Verband der Deutschen Buchdrucker

Die bisher bestandene Höchstgrenze für die Gewährung von Teuer— 
uingszulagen wurde beseitigt und die Kinderzulagen kamen in Wegfall. Den 
Berechnern wurden dieselben Teuerungszulagen zugesprochen. Der Tarif⸗ 
ausschuß genehmigte durch schriftliche Abstimmung sofort dielse neuen Ab⸗ 
machungen. 
Da aber auch diese Vegelung der Entlohnung der Gehilfen durch die 
rapid aufwärtsgehende Kurve der Preise für alles Unentbehrlliche wieder 
weit überholt war, beantragten die Gehilfenvertreter eine Tarifrevision, 
vorauf vom Tarifamt für den 22. und 23. Oktober eine Tarifausschuß— 
sitzung einberufen wurde. Die Mitgliedschaft Rürnberg hatte durch eine 
Entschließung, die in der Versammlung am 12. September gefaßt worden 
war, den Verbandsvorstand und die Gehilfenvertreter aufgefordert, „im 
Hinblick auf die fortwährenden enormen Steigerungen der Preise für alle 
debensmittel und täglichen Bedarfsartikel bei der am 22. und 23. Oktober 
stattfindenden Tarifausschuß-Sitzung für eine den Verhältnissen gerecht 
perdende Lohnerhöhung für alle Gehilfen, und für eine bis zum Inkraft⸗ 
treten derselben sofort zu erhöhende Teuerungszulage, ebenfalls Jür alle GSe— 
zilfen, entschieden einzutreten“. Als Erfolg der Tarifausschußverhand-— 
lungen erfolgte ab 26. November abermals eine Erhöhung der Teuerungs— 
zulagen in folgender Weise: Gruppe 1J (Orte bis zu 10 Prozent Lokal— 
zuschlag): An jeden verheirateten Gehilfen, ohne Vücksicht auf seinen Lohn, 
eine weitere wöchentlich Ceuerungszulage von Alk. T.50, an ledige Ge— 
hilfen Mk. 6.—; Gruppe II (Orte von 1256 und 15 Prozent Lokalzuschlag: 
Unter sinngemäßer Anwendung des Vorstehenden an verheiratete Gehilfen 
Mk. 8.50, an ledige Gehilfen Ak. 7.-; Gruppe III (Orte mit 1750, 20 
und 25 Prozent Lokalzuschlag): Unter gleicher sinngemäßer Anwendung 
des Vorstehenden an verheiratete Gehilfen Mk. 9.50, an ledige Gehilfen 
Mk. 8.—. Sie sind somit jetzt auf folgende Grundlage gestellt worden (für 
Rürnberg-Fürth gilt die Festsetzung für Orte mit über so bis 15 Prozent): 
über 15 Fro 
Lolkalzuschlag 
— für 
heiratete Ledige 
M 
16. — 
15. - 
14. - 
3. - 
2. — 
14- 1114.21 
Bei Leistung von Ueberstunden und Sonntags- bezw. Feiertagsarbeit 
vurde unter Ausschaltung der Anrechnung einer Teuerungszulage auf den 
Stundenlohn fortab ein Kriegsaufschlag von 75 Prozent auf die in den 
z8 6, 7 und 53 des Tarifs enthaltenen Entschädigungssätze festgesetzt. 
Außerdem wurde für eine große Anzahl Orte (im Kreise v Bauern 
2o Orte) der Lokalzuschlag um 250 Prozent erhöht. Unser Antrag, den 
uns seit 1914 zustehenden Lokalzuschlag von 1714 Prozent (tatt bis jetzt 
sj5 oProzent) zuzubilligen, ist leider abgelehnt worden. — Die auf 1917 
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