Die bisher bestandene Höchstgrenze für die Gewährung von Teuer—
uingszulagen wurde beseitigt und die Kinderzulagen kamen in Wegfall. Den
Berechnern wurden dieselben Teuerungszulagen zugesprochen. Der Tarif⸗
ausschuß genehmigte durch schriftliche Abstimmung sofort dielse neuen Ab⸗
machungen.
Da aber auch diese Vegelung der Entlohnung der Gehilfen durch die
rapid aufwärtsgehende Kurve der Preise für alles Unentbehrlliche wieder
weit überholt war, beantragten die Gehilfenvertreter eine Tarifrevision,
vorauf vom Tarifamt für den 22. und 23. Oktober eine Tarifausschuß—
sitzung einberufen wurde. Die Mitgliedschaft Rürnberg hatte durch eine
Entschließung, die in der Versammlung am 12. September gefaßt worden
war, den Verbandsvorstand und die Gehilfenvertreter aufgefordert, „im
Hinblick auf die fortwährenden enormen Steigerungen der Preise für alle
debensmittel und täglichen Bedarfsartikel bei der am 22. und 23. Oktober
stattfindenden Tarifausschuß-Sitzung für eine den Verhältnissen gerecht
perdende Lohnerhöhung für alle Gehilfen, und für eine bis zum Inkraft⸗
treten derselben sofort zu erhöhende Teuerungszulage, ebenfalls Jür alle GSe—
zilfen, entschieden einzutreten“. Als Erfolg der Tarifausschußverhand-—
lungen erfolgte ab 26. November abermals eine Erhöhung der Teuerungs—
zulagen in folgender Weise: Gruppe 1J (Orte bis zu 10 Prozent Lokal—
zuschlag): An jeden verheirateten Gehilfen, ohne Vücksicht auf seinen Lohn,
eine weitere wöchentlich Ceuerungszulage von Alk. T.50, an ledige Ge—
hilfen Mk. 6.—; Gruppe II (Orte von 1256 und 15 Prozent Lokalzuschlag:
Unter sinngemäßer Anwendung des Vorstehenden an verheiratete Gehilfen
Mk. 8.50, an ledige Gehilfen Ak. 7.-; Gruppe III (Orte mit 1750, 20
und 25 Prozent Lokalzuschlag): Unter gleicher sinngemäßer Anwendung
des Vorstehenden an verheiratete Gehilfen Mk. 9.50, an ledige Gehilfen
Mk. 8.—. Sie sind somit jetzt auf folgende Grundlage gestellt worden (für
Rürnberg-Fürth gilt die Festsetzung für Orte mit über so bis 15 Prozent):
über 15 Fro
Lolkalzuschlag
— für
heiratete Ledige
M
16. —
15. -
14. -
3. -
2. —
14- 1114.21
Bei Leistung von Ueberstunden und Sonntags- bezw. Feiertagsarbeit
vurde unter Ausschaltung der Anrechnung einer Teuerungszulage auf den
Stundenlohn fortab ein Kriegsaufschlag von 75 Prozent auf die in den
z8 6, 7 und 53 des Tarifs enthaltenen Entschädigungssätze festgesetzt.
Außerdem wurde für eine große Anzahl Orte (im Kreise v Bauern
2o Orte) der Lokalzuschlag um 250 Prozent erhöht. Unser Antrag, den
uns seit 1914 zustehenden Lokalzuschlag von 1714 Prozent (tatt bis jetzt
sj5 oProzent) zuzubilligen, ist leider abgelehnt worden. — Die auf 1917
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