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Bauwesen
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zwei Obergeschossen und einem Dachgeschoß errichtet werden dürfen, während in allen übrigen
Straßen das bewohnbare Dachgeschoß wegbleiben muß. Als Rückgebäude sind nur eingeschossige
Remisen, Waschküchen oder Stallungen zulässig. Kleinere Wohnungen können in diesen
Rückgebäuden untergebracht werden.
Der Baulinienplan 2329 sieht in angemessenen Abständen von der Bahnlinie
Nürnberg Amberg und vom Reichswald Parallelstraßen vor. Dazwischen ist noch eine
veitere Hauptstraße, teilweise ausgestattet mit Grünplätzen und Mittelpflanzungen, vorgesehen,
die im weiteren Verlauf nach Osten den Verkehr zur bestehenden Bahnüberfahrt bei Rehhof
u vermitteln hat. Etwa inmitten des aufgeteilten Geländes ist eine von Süd nach Nord
erlaufende, zur ÜUberführung an der Ostseite der Bahnstation Mögeldors führende breitere
ʒauptstraße eingelegt, die vor der Auffahrtsrampe der Überführung ebenfalls mit einer
Nittelpflanzung versehen ist. Der übrige Teil des Geländes ist nur durch schmale Wohnstraßen
zufgeteilt worden, die teilweise einseitige Vorgärten aufweisen. Verstreut eingeschoben wurden
inige Grünplätze. Die letzteren konnten in ihrer Gesamtausdehnung gering bemessen werden,
veil in den meisten der formierten Baublöcke durch die Ziehung rückwärtiger Baulinien
rößere Flächen für Innengärten freigehalten werden müssen. Eine zu dichte Bebauung des
raglichen Baugeländes steht somit nicht zu befürchten.
Der gelegentlich des Instruktionsverfahrens gestellte Antrag einiger Beteiligter,
benigstens den Teil des Geländes zwischen dem Bahneigentum und der nächsten Parallelstraße
ür die Erbauung von Fabriken frei zu geben, konnte keine Genehmigung erhalten. Doch
zesteht die Möglichkeit, hier Lagerhäuser und dergleichen erbauen zu dürfen. Die Anlage
yon Industriegeleisen, in Verbindung mit der Bahnstrecke ist gegeben.
II. Plan 2333 vom 6. September 1911, den Talübergang Muggenhof—
Schniegling und die Baulinienziehung westlich der Fuchsstraße betreffend.
Für das Gelände westlich und östlich der Fuchsstraße, zwischen Fürther Straße, dem
Pegnitzabhang und der Umgehungsbahn waren bereits bezirksamtliche Baulinien festgesetzt.
ßelegentlich der Errichtung eines Werkstätten- und Magazinneubaues für die Straßenbahn
uuf dem städtischen Grundstück Plan Nr. 905 Steuergemeinde Höfen, östlich der Fuchsstraße,
nußte eine Umarbeitung des gänzlich veralteten vorhandenen Bauliniennetzes vorgenommen
nd gleichzeitig die Lage eines künftigen Talüberganges über das Pegnitztal zwischen Muggenhof
ind Schniegling festgesetzt werden. Ebenso war für eine Diagonalverbindung im Anschluß
in den Talübergang zur Fürther Straße Sorge zu tragen. Die letzterwähnte Straßenführung
zeanspruchte eine größere Fläche aus einem Privatgrundstück. Die Stadtgemeinde mußte
zaher, um die Rechtskraft des Planes herbeizuführen, den Besitzer dieses Grundstückes im
Wege des Grundtausches für diese Abtretungsfläche schadlos halten.
Nach Vornahme einiger unbedeutender Anderungen, worüber Deckblätter angefertigt
vurden, erhielt der Plan schließlich die Rechtskraft. Der geplante Talübergang sowie eine
entlang des südwestlichen Pegnitzabhanges bei Muggenhof geplante Uferstraße blieben jedoch
»orerst von der Festsetzung ausgenommen. Die Durchführung des Talüberganges in der
»eabsichtigten Weise wird künftig weiter verfolgt werden.
Außer den genannten Arbeiten waren der Stadterweiterungsabteilung in den beiden
verflossenen Berichtsjahren auch die Unterhaltungsarbeiten des Firxpunktnetzes
ibertragen. Hierbei kommt hauptsächlich die Versetzung von Reservefixpunkten an Stelle
aufgehobener Punkte des Verzeichnisses in Frage.
An Baugesuchen und Bebauungsplänen, die in Bezug auf Baulinie und
Höhenlage und hinsichtlich der Vorschrift über das Bauen außerhalb der Ringmauer zu
prüfen waren, wurden behandelt 390 251. Hiervon trafen 226 l 142 auf die Lorenzer- und
164 109 auf die Sebalder⸗Stadtseite.