Gemeinnützige Anstalten. Armenwesen und Wohltätigkeit
kam der Selbstkostenpreis für 1 Portion auf 21,7 H, während den Unterstützten hierfür mu
20 — angerechnet wurden.
4. Krankenfürsorge (CKriegsfürsorgeamt IV).
Kranken-und Entbindungshilfe wurde grundsätzlich unter den gleichen Voraussegzung⸗
gewährt, unter welchen die Kriegsfürsorge sonst eintrat.
Die hiesigen Arzte leisteten die Krankenhilfe unentgeltlich.
Die Abgabe von Arznei- und Heilmitteln durch die Apotheker erfolgte zu ermäßigt⸗
Preisen unmittelbar auf Verordnung der Arzte für Rechnung der Kriegsfürsorge.
Die Anweisung der Entbindunasbilfe geschah durch die Bezirksausschüsse. Die Wo
der Hebammen war freigestellt.
Durch die Bundesratsbekanntmachung vom 3. Dezember 1914 wurde die Wochen
hilfe für Kriegerfrauen, deren Ehemänner vor dem Eintritt in den Militärdienst auf Grund
der Reichsversicherungsordnung in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens 26 Wocher
oder unmittelbar vorher mindestens 6 Wochen gegen Krankheit versichert waren, auf do—
Reich übernommen, wodurch die Kriegsfürsorge einigermaßen entlastet wurde.
Der Aufwand für Kranken- und Entbindungshilfe bis 31. Dezember 10914 betru
15 337. 95 M.
An Beerdigungskosten wurden bis dahin 2551,65 A bezahlt.
5. Kinderfürsorge GKriegsfürsorgeamt V).
Die Kriegshilfe für Jugendliche erstreckte sich auf die kleinen und schulpflichtige
Kinder derjenigen Personen und Familien, welche durch den Krieg hilfsbedürftig geworde
waren; sie nahm sich der Kinder namentlich dann an,
a) wenn der Ernährer im Felde stand oder durch den Krieg erwerbslos geworden wa
und die Mutter durch Erwerbsarbeit, durch Krankheit oder durch andere Ursachen
in der Beaufsichtigung und Pflege der Kinder gehindert war,
b) wenn die Kinder Waisen bezw. Doppelwaisen geworden waren.
In der Regel wurden Kinder bis zu 4 Jahren in Krippen, Kinder von 4bis6 Jahre—
in Kinderbewahranstalten untergebracht und verpflegt, Kinder der gleichen Familie wurde
möglichst in einer Anstalt vereinigt.
Kranke Kinder wurden dem Cnopfschen Kinderspital zugewiesen.
Eine große Anzahl von Kriegerkindern wurde von hiesigen Familien in ganze ode
teilweise Verpflegung unentgeltlich genommen; andere Familien leisteten Geldbeiträge zr
Verpflegung bedürftiger Kriegerkinder.
Die Säuglingsfürsorge wurde dahin erweitert, daß für Säuglinge bedürftiger Mütte
bis zu einem Jahre Milch unentgeltlich abgegeben werden durfte. Die Ausgaben für Kinder
und Säuglingsfürsorge betrugen bis zum 31. Dezember 1914: 68 875,86 4M.
6. Arbeitsfürsorge (Kriegsfürsorgeamt VI). Der Kriegsausbruch äußert
seine ganz besonderen und sehr schwer gefühlten Wirkungen auf Industrie und Handel. b
war deshalb der besten Abhilfe gegen die Not der Arbeitslosigkeit, der Arbeitsbeschaffung
erhöhtes Augenmerk zuzuwenden. Die Stadtgemeinde hat deshalb, um für das Heer de
plötzlich arbeitslos Gewordenen, soweit immer möglich, Arbeitsgelegenheit zu beschaffen, di
nötigen Kredite, soweit die Finanzlage es irgend gestattete, zur Verfügung gestellt. Außer
dem wurde bei anderen, insbesondere staatlichen Behörden, auf die Inangriffnahme größere
Bauarbeiten hingewirkt, mit dem Erfolge, daß zum wenigsten mit den Arbeiten für de
Neubau des Verkehrsmuseums begonnen wurde.
Das stöädtische Arbeitsamt hatte eine stark erhöhte Arbeit zu leisten. Die Zahl
arbeitslos Gemeldeten erhöhte sich sprunghaft und die Verhältnisse stellten an das Arbeite
amt außergewöhnliche Anforderungen.
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