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burggräfliche Hofmarksrichter seine eigenen Hofmarks- oder Dorfangehörigen
des Jahres dreimal ohnedies abhörte, so kümmerte er sich um die
„Bamberger“ Heeg weniger. Dies beuteten die Dompröbste schnell dadurch
aͤus, daß sie ungestört ihre eigenen Heegtage abhielten und — wohl nur
zum Schein — die Schöffen des Hofmarksgerichtes beizogen.
Anfänglich reisten die Dompröbste selbst, — später der domprobsteil.
Verwalter — um sich nach dem Zustande ihrer Munecipien umzusehen und
verbanden hiebei vielleicht auch den Zweck, neben Abhaltung ihres eigenen
Heeggerichtes vor dem kaiserlichen Landgericht Recht zu suchen. Neuerungen
in hrem Heeggericht einzuführen, mag nicht schwer gehalten haben.
So kam es nun, daß der Domprobst förmlich neben dem kaiserlichen
Landgerichte Rechtshändel zu schlichten anfing und nebenbei Lehenskonsenz⸗
angelegenheiten besorgte.
Das Heeggericht wurde besetzt in freier Wahl mit Richter und
12 Schöffen, wovon 6 aus Fürth und 6 aus den Landgemeinden gewählt
wurden.Anstatt sie aber selbstständig zu machen, fand es Bamberg für
gut, sich in dieselben einzudrängen, gleichsam die Konstitution sowohl, als auch
die Direktion zu ursurpieren und durch Anderung der Weistümer und
sonstigen Neuerungen und Eingriffen gar häufig den Unwillen der Fürther
Unlerthanen zu reizen, welche sich aber wieder beschwerend an Brandenburg
wandten, was neuerlichen Anlaß zu Klagen — meist in territorial⸗
herschaftlichem Interesse — gab.
Welche Politik Bamberg mit diesen Heeggerichten verfolgte, geht aus
der Prozedur bei denselben klar hervor. Am Tage vor ihrer Eröffnung,
welche dreimal des Jahres Dreikönig (Januar), Walpurgis (Mai),
Michaelis (September) stattfand, und wozu die Unterthanen und Lehensleute
tags vorher durch öffentlichen Aufruf vor der ——
versammelte man sich auf gegebenes Zeichen mit der Glocke im Amtssaale
der Domprobstei (jetziges Rentamt), wo anfänglich die Dompröbste, (später
aber in ihrer Veriretung ein Bamberger Kommissär), der domprobsteiliche
Amtskastner (später mit dem Titel Hofrat ausgezeichnet), dann der
Gerichtsschreiber mit den Richtern und Schöffen anwesend waren. Es
wurden vorerst die Namen der Schöffen verlesen. War eine Ersatzwahl
zu treffen, so bethätigte sie die ganze Hofmarksgemeinde, worauf die
Gewählten beeidigt und an den runden Tisch des Gerichtes geführt wurden.
Der Tisch war rLund zum Zeichen der ewigen Dauer des Gerichts.
Hierauf erhob sich der Amtmann, verlas folgende Fragestücke, welche
die Schöffen wie folgt beantworteten:
Frage.
1) Wer des Gerichts zu Fürth Besitzer und Entsetzer sei?
2) Wer heute und alle Gericht den Stab in der Hand haben soll
und Richter sein im Amte zu Fürth?
3) Wer alle Ehegerichte vorstehen soll?
4) Wer alle Ehegerichte nicht sucht, womit er meinem gnädigen Herren
Domprobst Straf verfallen?