Full text: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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burggräfliche Hofmarksrichter seine eigenen Hofmarks- oder Dorfangehörigen 
des Jahres dreimal ohnedies abhörte, so kümmerte er sich um die 
„Bamberger“ Heeg weniger. Dies beuteten die Dompröbste schnell dadurch 
aͤus, daß sie ungestört ihre eigenen Heegtage abhielten und — wohl nur 
zum Schein — die Schöffen des Hofmarksgerichtes beizogen. 
Anfänglich reisten die Dompröbste selbst, — später der domprobsteil. 
Verwalter — um sich nach dem Zustande ihrer Munecipien umzusehen und 
verbanden hiebei vielleicht auch den Zweck, neben Abhaltung ihres eigenen 
Heeggerichtes vor dem kaiserlichen Landgericht Recht zu suchen. Neuerungen 
in hrem Heeggericht einzuführen, mag nicht schwer gehalten haben. 
So kam es nun, daß der Domprobst förmlich neben dem kaiserlichen 
Landgerichte Rechtshändel zu schlichten anfing und nebenbei Lehenskonsenz⸗ 
angelegenheiten besorgte. 
Das Heeggericht wurde besetzt in freier Wahl mit Richter und 
12 Schöffen, wovon 6 aus Fürth und 6 aus den Landgemeinden gewählt 
wurden.Anstatt sie aber selbstständig zu machen, fand es Bamberg für 
gut, sich in dieselben einzudrängen, gleichsam die Konstitution sowohl, als auch 
die Direktion zu ursurpieren und durch Anderung der Weistümer und 
sonstigen Neuerungen und Eingriffen gar häufig den Unwillen der Fürther 
Unlerthanen zu reizen, welche sich aber wieder beschwerend an Brandenburg 
wandten, was neuerlichen Anlaß zu Klagen — meist in territorial⸗ 
herschaftlichem Interesse — gab. 
Welche Politik Bamberg mit diesen Heeggerichten verfolgte, geht aus 
der Prozedur bei denselben klar hervor. Am Tage vor ihrer Eröffnung, 
welche dreimal des Jahres Dreikönig (Januar), Walpurgis (Mai), 
Michaelis (September) stattfand, und wozu die Unterthanen und Lehensleute 
tags vorher durch öffentlichen Aufruf vor der —— 
versammelte man sich auf gegebenes Zeichen mit der Glocke im Amtssaale 
der Domprobstei (jetziges Rentamt), wo anfänglich die Dompröbste, (später 
aber in ihrer Veriretung ein Bamberger Kommissär), der domprobsteiliche 
Amtskastner (später mit dem Titel Hofrat ausgezeichnet), dann der 
Gerichtsschreiber mit den Richtern und Schöffen anwesend waren. Es 
wurden vorerst die Namen der Schöffen verlesen. War eine Ersatzwahl 
zu treffen, so bethätigte sie die ganze Hofmarksgemeinde, worauf die 
Gewählten beeidigt und an den runden Tisch des Gerichtes geführt wurden. 
Der Tisch war rLund zum Zeichen der ewigen Dauer des Gerichts. 
Hierauf erhob sich der Amtmann, verlas folgende Fragestücke, welche 
die Schöffen wie folgt beantworteten: 
Frage. 
1) Wer des Gerichts zu Fürth Besitzer und Entsetzer sei? 
2) Wer heute und alle Gericht den Stab in der Hand haben soll 
und Richter sein im Amte zu Fürth? 
3) Wer alle Ehegerichte vorstehen soll? 
4) Wer alle Ehegerichte nicht sucht, womit er meinem gnädigen Herren 
Domprobst Straf verfallen?
	        
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