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eigentliche Jurisdiktionsherr von Fürth, als Verwalter des Burg—
grafentums Nürnberg. Die Renten waren nur der Lohn für die gelesenen
Seelenmessen. Die Urkunde sagt ja ausdrücklich: „die Leute sollen
nimmermehr vogthaft werden.“ Die Censiten sollten Bamberg
nischt unterthan, sondern nur zinsbar sein, mithin blieben sie
Unterthanen der Burggrafen.
In der Urkunde heißt es weiter: „Der Domprobst soll einen
Amtmann setzen über das Gut, der sein Pfleger sei.“
So kam ein domprobsteilicher Amtmann nach Füͤrth, welcher anfangs
sicherlich nichts anders als ein armseliger Laienbruder gewesen ist. Erst
spaͤter, als fich das Ämterwesen mehr auszubilden begann, entstanden feste
Amtssitze. Der domprobsteiliche Amtmann Uhlmann Strohmeyer hatte
1385 die 4 Stiftsämter Fürth, Büchenbach, Forchheim und Eggolsheim
zu versehen; demnach war Fürth damals wohl noch kein ständiger Sitz
des domprobsteilichen Amtmanns.
Die Hauptbeschäftigung des domprobsteilichen Amtmannes, Gefäll—
einnehmers oder Kastners (vom Kasten, in welchen das Getreide
geschüttet wurde) bestand in der Aufsicht über die Güter, damit sie richtig
bebaut und bestellt würden, um durch ihre allenfallsige Vernachlässigung
die Stiftsrente nicht zu verringern; in der Erhebung der Zinsen und
Gülten, damit „Vikare und Chorherren um so fleißiger seien mit Beten
und Singen“ und nichts an den gemachten Stiftungen versäumten. Des
Amtmanns Besoldung sollte in 2 Simra Korn, 40 Lämmern und
90 Hühnern bestehen.
Nach dem Stiftungsbrief sollten die Erträgnisse der Stiftung nur
unter diejenigen Chorherrnund Vikare verteilt werden,
welche den ZSJahrtagen in der Kirche anwohnten. Als
aber das Domkapitel zu Bamberg sämtliche Einkünfte des ganzen Kapitels,
ohne Rücksicht auf die verschiedenen Anordnungen und die verschiedenen
Zwecke der Stiftungen, in eine Kasse warf, und die Einnahmen in so
vdiel gleiche Teile (in portiones canonicas', als Chorherren ꝛc. vorhanden
waren, keilte, änderte sich die Sachlage. Man suchte von nun an die
Chorherren und Vikare an den Jahrtagen vergebens beim Gottesdienst in
der Domkirche, wie es die Stiftungsurkunde forderte. Die Chorherren
sandten einfach ihre Frohnbeter.
Die Urkunde sagt ferner: Die verzeichneten Geldabgaben
sollen uie 776559ft werden.“
Es wäre aber sehr irrig zu glauben, die Abgaben der Unter—
thanen Fürths im 14. Jahrhundert hätten dieselbe Höhe wie im
18. gehabt. Im Gegenteil, Bamberg wußte die wenigen Gülten des
Stiftsbriefes auf sonderbare Weise zu multiplizieren, wie dies aus folgendem
kurzen Vergleich zur Evidenz hervorgeht:
1307 bestanden die bambergischen Gefälle für Fürth mit
Ausschluß des platten Landes nach der Konradischen Schenkung in
7u. Pfd. Heller, Z Simra Korn, 3 Pfd. Wachszins, 12 Hühnern,
Zu. Lämmen, verteilt auf 16 Höfe und Lehen ohne Handlohn und
Brückenzoll, was einer jährlichen Einnahme von c. 350 fl. gleichkam