Full text: Fürth in Vergangenheit und Gegenwart

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eigentliche Jurisdiktionsherr von Fürth, als Verwalter des Burg— 
grafentums Nürnberg. Die Renten waren nur der Lohn für die gelesenen 
Seelenmessen. Die Urkunde sagt ja ausdrücklich: „die Leute sollen 
nimmermehr vogthaft werden.“ Die Censiten sollten Bamberg 
nischt unterthan, sondern nur zinsbar sein, mithin blieben sie 
Unterthanen der Burggrafen. 
In der Urkunde heißt es weiter: „Der Domprobst soll einen 
Amtmann setzen über das Gut, der sein Pfleger sei.“ 
So kam ein domprobsteilicher Amtmann nach Füͤrth, welcher anfangs 
sicherlich nichts anders als ein armseliger Laienbruder gewesen ist. Erst 
spaͤter, als fich das Ämterwesen mehr auszubilden begann, entstanden feste 
Amtssitze. Der domprobsteiliche Amtmann Uhlmann Strohmeyer hatte 
1385 die 4 Stiftsämter Fürth, Büchenbach, Forchheim und Eggolsheim 
zu versehen; demnach war Fürth damals wohl noch kein ständiger Sitz 
des domprobsteilichen Amtmanns. 
Die Hauptbeschäftigung des domprobsteilichen Amtmannes, Gefäll— 
einnehmers oder Kastners (vom Kasten, in welchen das Getreide 
geschüttet wurde) bestand in der Aufsicht über die Güter, damit sie richtig 
bebaut und bestellt würden, um durch ihre allenfallsige Vernachlässigung 
die Stiftsrente nicht zu verringern; in der Erhebung der Zinsen und 
Gülten, damit „Vikare und Chorherren um so fleißiger seien mit Beten 
und Singen“ und nichts an den gemachten Stiftungen versäumten. Des 
Amtmanns Besoldung sollte in 2 Simra Korn, 40 Lämmern und 
90 Hühnern bestehen. 
Nach dem Stiftungsbrief sollten die Erträgnisse der Stiftung nur 
unter diejenigen Chorherrnund Vikare verteilt werden, 
welche den ZSJahrtagen in der Kirche anwohnten. Als 
aber das Domkapitel zu Bamberg sämtliche Einkünfte des ganzen Kapitels, 
ohne Rücksicht auf die verschiedenen Anordnungen und die verschiedenen 
Zwecke der Stiftungen, in eine Kasse warf, und die Einnahmen in so 
vdiel gleiche Teile (in portiones canonicas', als Chorherren ꝛc. vorhanden 
waren, keilte, änderte sich die Sachlage. Man suchte von nun an die 
Chorherren und Vikare an den Jahrtagen vergebens beim Gottesdienst in 
der Domkirche, wie es die Stiftungsurkunde forderte. Die Chorherren 
sandten einfach ihre Frohnbeter. 
Die Urkunde sagt ferner: Die verzeichneten Geldabgaben 
sollen uie 776559ft werden.“ 
Es wäre aber sehr irrig zu glauben, die Abgaben der Unter— 
thanen Fürths im 14. Jahrhundert hätten dieselbe Höhe wie im 
18. gehabt. Im Gegenteil, Bamberg wußte die wenigen Gülten des 
Stiftsbriefes auf sonderbare Weise zu multiplizieren, wie dies aus folgendem 
kurzen Vergleich zur Evidenz hervorgeht: 
1307 bestanden die bambergischen Gefälle für Fürth mit 
Ausschluß des platten Landes nach der Konradischen Schenkung in 
7u. Pfd. Heller, Z Simra Korn, 3 Pfd. Wachszins, 12 Hühnern, 
Zu. Lämmen, verteilt auf 16 Höfe und Lehen ohne Handlohn und 
Brückenzoll, was einer jährlichen Einnahme von c. 350 fl. gleichkam
	        
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