fullscreen: 1571-1618 (1633) (2. Band)

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thun und ime in seinem begern willfaren wolten; wo nicht, die 
sachen widerpringen und verrer rettig werden. 
652. [1582, XI, 2. Abt. 1 b]| 25. Januar 1583: 
Hainrichen Han, goldschmidt [2 a] und bürgern 
hie, soll man auf sein suppliciren, welcher gestalt ime von dem 
herren cantzler zu Coburg darumb, das er in dem hineinraisen 
auf den Leiptziger neuen jahrsmarckt das glait nicht genommen, 
anderthalb hundert taler zur straf auferlegt worden, die gepettene 
fürschrifft an den herren stathalter und rethe daselbst umb gnedige 
erlassung derselben straf in seinem wert mittailen. 
653. [1582, XI, 8 b] 28. Januar 1583: 
Virgilius Keller, goldschmid, hat in sitzendem rath 
sein bürgerrecht aufgesagt, gewonlichen revers gegeben und ist 
ımb abschid in die losungstuben gewisen worden. 
654. [1582, XI, 2. Abt. 3 b] 5. Februar 1583: 
Herrn Fridrichen dem andern, konigen zu Denne- 
marck soll man auf irer kon. wirden gnedigistes schreiben, 
derselben bei Jorgen Labenwolf, rotschmid alhie, bestellts 
orunnenwerck betreffendt, widerumb schreiben und berichten, 
welcher gestalt berürt prunnenwerck vor guter zeit allerdings 
fertig gewest, auf darzu bestellte fuhr gedingt und, nach Lübeck 
zu füren, verschickt worden, in massen solches irer kon. wirden 
den 20ten decembris jüngst auch underthenigist zugeschriben 
ınd dabei vermeldt worden, was Meine Herren zu noch weiterer 
verlag und verschickung desselben prunnenwercks über vorige 
auslagen verrer dargelegt und erschossen, und das ire erb. ver- 
ordnung thun lassen, das nicht allain die ersten ausgelegten 
300 taler, sonder auch der übrige resst der weitern verlag durch 
Hansen Reuter zu Lübeck von irer kon. w. befelchhabern 
empfangen werden solle, deß underthenigsten versehens, ir kon. 
w. [4 a] würden solcher bezalung halben gnedigisten befelch 
zu geben wissen. 
Und dem koniglichen gesandten den wein verehren lassen. 
655. [1582, XI, 26 b] 7. Februar 1583: 
Balthasar Drescher, briefmaler, kommt vor. 
656. [1582, XI, 2. Abt. 4 b] 8. Februar 1583: 
Hainrichen Han, bürgern und goldschmid alhle, 
soll man auf sein anderweits suppliciren, die verrer begerte für- 
schrifft an die herren fürstlichen stathalter und rethe zu Koburg
	        
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