thumbs: Die israelitische Kultusgemeinde Nürnberg

In dieser konstituierenden Sitzung wurde der Gross- 
händler Loeb Hopf als Kultusvorsteher gewählt und 
Jakob Asyl, der bisher als Religionslehrer bei einer 
Privatgesellschaft dahier thätig war, als Religionslehrer, Vor- 
sänger, Schächter und Schreiber der israelitischen Kultus 
gemeinde auf zwei Jahre angestellt. 
Das Seltsame an dieser Konstituierung war, dass die 
»Kultusgemeinde« eigentlich nur aus 8 Mitgliedern bestehen 
sollte; die anderen 36 waren ein allerdings kontribuierendes, 
aber sonst rechtloses Anhängsel. Indess scheiterte vorerst 
die mit kühnem Griff vorweggenommene Bildung einer Kultus- 
gemeinde an dem Widerstande der vorgesetzten Behörden. 
Die vom Rabbiner nachgesuchte Bestätigung!) der obigen 
Beschlüsse wurde vom Magistrate versagt, *) da nach $ 24 
des Edikts vom 10. Juni 1813 zur Bildung einer kirch- 
lichen Gemeinde das Vorhandensein von wenigstens 
50 Familien nötig sei. 
Vergebens suchte der Rabbiner in einer Vorstellung 
nachzuweisen, dass sich die angezogene gesetzliche Be- 
stimmung nur auf die Bildung von Distriktsgemeinden, 
nicht aber von Ortsgemeinden beziehe, vergebens wies er 
darauf hin, dass anderen Falles wohl neun Zehntel der 
bayerischen Judengemeinden aufgelöst werden müssten, 
»da bloss in einigen wenigen Städten die Zahl von 
50 israelitischen Familien erreicht wird,« der Magistrat 
beharrte auf seinem Beschlusse und auch eine Beschwerde 
an die Regierung, in welcher besonders hervorgehoben 
wurde, dass die Bildung der Gemeinde »hauptsächlich, 
ja fast ausschliesslich — und zum Teil unter Widerstreben 
von Seiten der Israeliten selbst — durch staatspolizeiliche 
') Eingabe vom 29. März 1857. 
?) Bescheid des Magistrats vom 209. April 1857
	        
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