Volltext: 1517-1525 (Band 1)

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ruhr hervorrufen, der den Städten am meisten gefährlich werden 
müsse. Ein freies, christliches Conzil auf deutschem Boden sei 
wünschenswert, bis dahin solle jeder Christ handeln und predigen 
dürfen, wie er wolle, wenn er nicht durch die Schrift widerlegt 
würde. 
Die Furcht vor Aufruhr einerseits und die antirömische 
Stimmung selbst "der streng katholischen Fürsten, welche die 
Folge der kirchlichen Misbräuche war, andererseits, bestimmten 
die katholische Mehrheit, in den Abschied vom 18. April 1524 
zu willigen. Das Edikt sollte, soweit es möglich sei, ausgeführt, 
zur Lösung der Religionsfrage ein Conzil berufen werden. Zur 
Vorbereitung für das letztere wurde auf Martini ein Reichstag 
und Nationalconzil zu Speier angesetzt; hierfür sollten die 
Stände Vorschläge zur Reform der Lehre ausarbeiten lassen. 
Die päpstliche Partei unter Führung Campeggi’s protestirte gegen 
diesen Beschluss; Campeggi riet, die Städte zu bannen und dem 
sächsischen Churfürsten die Chur zu entzieben. Am 27. reiste 
er mit Ferdinand ab, entschlossen, das Nationalconzil zu hinter- 
treiben. 
Die Bestätigung des Ediktes erregte trotz seines einschrän- 
kenden Zusatzes unter den Städten Aufregung. Die Nürnberger 
hielten den früheren Abschied von Nürnberg durch den neuen 
für aufgehoben. Daher protestierten auch die Städte gegen 
diesen und beschlossen, bei Zustellung des Mandates eine Re- 
cognition zu fertigen und trotz der Annahme dem Proteste an- 
zuhängen?). Man setzte auf Margarethentag einen Städtetag zu 
Speier an, auf dem auch über die Repartition der Gesandtschafts- 
kosten, welche zu Nürnberg wegen der Abwesenheit der Metzer 
Gesandten nicht hatte stattfinden können, gehandelt werden 
sollte. Auch die Angelegenheit der Verehrungen an die kaiser- 
lichen Räte war noch nicht erledigt. Die Augsburger hatten zu 
Nürnberg an verschiedene Herren vom Hofe im Namen der 
vier Städte der Gesandtschaft 600 Gulden gegeben ?), darauf 
hatten die Nürnberger noch weitere 500 Gulden verehrt. Als 
sie nun den Betrag von 125 Gulden von jeder der drei andern 
Städte einforderten, erklärte Rehlinger, Augsburg habe seinen 
Anteil mit der Vorstreckung der 600 Gulden geleistet und habe vom 
Nürnberg 25 Gulden zurückzufordern. Aber ein Teil der Städte- 
boten behauptete, dass Augsburg jene 600 Gulden für das 
Sonderinteresse der Monopolien gezahlt habe und wollte nichts 
damit zu thun haben. Nürnberg bat, mit der Gegenrechnung 
*) An Schwäbisch-Hall, 25. April; an Weissenburg, Windsheim, 
Rotenburg, Schweinfurt, 26. April, Nürnberger Briefbuch 99. 2) Kluck- 
hohn, S. 701. Richter, S. 48
	        
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