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dies an. Am 1. December erliess Ferdinand an den Rat eine
Beschwerde, dass zur Schmach kaiserlichen Verbotes offenkundig
die untersagten Werke gedruckt würden; er erwarte von der
Einsicht des Rates derartige Massregeln, dass kein ernstliches
Einschreiten nötig sei. Die Folge war ein erneutes Verbot des
Druckes und Verkaufes, dem noch viele gefolgt sind. Auch der
Druck antilutherischer Schriften wurde im Januar 1523 für die
Dauer des Reichstages gestattet; doch musste sich der Rats-
schreiber vorher überzeugen, dass sie keine Schmähungen gegen
den Rat enthielten,
Gefährlicher ward die Sachlage, als am 3. Januar 1523 der
päpstliche Orator Chieregati vor dem Regiment die Forderung
des Papstes Hadrian betreffend die Ausführung des Wormser
Ediktes vortrug. In seiner Instruktion wurde der Rat be-
schuldigt, er schütze entlaufene Ordensbrüder und habe luthe-
rische Prediger angestellt. Die Reichsstände aber wurden auf-
gefordert, die Verhaftung derselben zu veranlassen. Der Rat
hielt über die Angelegenheit Sitzung und beschloss!), mit der
Verteidigung zu warten, bis das Reich einen Beschluss fasse,
mittlerweile aber die Prediger nicht fortzuschicken, „weil das
zu Kleinmut und Empörung unter der Gemeinde förderlich sein
möchte, zu geschweigen, dass solches als eine menschliche Furcht
Gott ohne Zweifel zu Misfallen bewegen würde“. Man befürchtete,
dass seitens der Stände die Geistlichen gefänglich eingezogen
würden, und dass sich dann die Fürsten, wenn ihnen „die
Schanz geriete, eines andern vielleicht unüberwindlichen Schadens
unterstehen würden.“ Um dem zuvorzukommen beschloss man
im Geheimen, Bewaffnete im Zwinger zu versammeln, um im
Notfall die Gefangenen zu befreien. Die Elteren Herren sollten
im Falle einer Vorladung nie insgesammt zu den Fürsten gehen;
es wurde also eine Überrumpelung befürchtet. Auf eine etwaige
Anfrage sollte eine Erklärung gegeben werden, die lange mass-
gebend blieb. "7"
Es ward festgestellt, dass man keines Menschen Lehre, also
auch nicht der verurteilten Lehre Luther’s folge, sondern allein
dem Evangelium; der Rat habe nach geschickten, christlichen
Predigern getrachtet, diese seien zur Antwort erbötig. Gegen
sie vorzugehen, verletze die Gewissen und sei gefährlich.
Letztere Besorgnis war wohl begründet. Schon seit Mitte No-
vember hatte der Rat die Sicherheitsposten verdoppelt. Planitz
schrieb damals: Es ist ein grosses Murren in der Stadt; wenn
die Fürsten einen verhaften. so wird der Rat ihn befreien, um
1) ef. Müllner, S. 24. Altdorfisches Literar
enthält d. Ratsbeschluss vom 5. Januar gedruckt.
Museum II, S. 33 ff.