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Nach den Instruktionen des preußischen Ministers von Hardenb erg
wurde in Fürth
„a) von den dortigen Amts- und Gerichtspersonen die Huldigung für
Preußen vorgenommen,
b) bei dieser Huldigung der Appellationszug an die preußischen landes—
herrlichen Obergerichte reguliert,
e) die Beobachtung der Landesverordnungen eingeschärft,
d) die Dispensation in Ehefällen dem Landesherrn zugeeignet,
e) die Auflage des Umgeldes zwar vorbereitet, jedoch vorbehaltlich
einigen Aufschubes und besonderer Modifikationen.
Unter dem Getümmel des Krieges und bei dem voraussichtlichen
Zusammensturze der deutschen Reichsgerichtsbarkeit begann nun Bamberg
auf dem Wege der Unterhandlung das Möglichste zu retten, wohl wissend,
daß alles, was jetzt vorgenommen werde, nicht mehr staatsrechtliche, sondern
Gewaltaktionen sein könnten, wozu ihm das Beste, der politische Einfluß
und die faktische Militärmacht, fehlten.“
Preußen suchte sich schon 1791 mit Bamberg auf einen friedlichen
Weg durch Guͤtertausch abzufinden. Hiemit erklaͤrte sich Bamberg am
20. Oktober 1791 bereit, Preußen solle nur Vorschläge machen. Zugleich
ließ es durch den kaiserlichen Notar Siebenwurst das vom Reichshofrat
fruͤher gefällie Urteil samt einem Schreiben der Regierungen von Bayern
und Sächsen-Gotha, welche Brandenburg eine Frist von 2 Monaten zur
Vollstreckung des Urteils gewährten, in Ansbach übergeben. Preußeu
kümmerte sich jedoch wenig um diese Aufforderung. Am 29. Februar 1792
wurde sämtlichen Wirten, die domprobsteilichen inbegriffen, auf dem Geleitsamt
erklärt, daß fie hinfort alle Fremden, welche hier übernachtrn würden, im
Geleitsamt zur Anzeige bringen müßten. Am 22. November fand abermals
eine Konferenz, des Gebietstausches wegen, statt, doch nahm der Bischof von
Bamberg die Vorschläge nicht an, da Unterthanen keine Handelsartikel
wären, obwohl die Unterthanen Fürths nicht wert wären, daß man sie
schone, weil fie so anhänglich an Preußen seien. Preußen organisierte
unterdessen die Gerichte, ließ 1796 die domprobsteilichen Wappen abnehmen
und durch preußische ersetzen ꝛc.
„Bamberg schickte am 8. Februar 1797 seine 2 gewandtesten Rechts—
gelehrten Steinlein und Gönner nach Nürnberg, um mit der Ansbacher
Regierung sowohl wegen der streitigen Verhältnisse über Fürth, als wegen
des Kreisdirektoriums einen Vergleich abzuschließen, der auch im Mai 1797
punktiert wurde.“ — Preußen bot vorderhand fuͤr Fürth die Orte Streitberg,
Thusbronn und Hetzelsdorf. Ein Einvernehmen war somit erzielt, allein
die gleichzeitige Eröffnung des Reichsfriedenskongresses zu Rastatt hatte
die Mitglieder des Bamberger Domkapitels wieder in einen solchen
Hoffnungstraum für die Erhaltung ihrer alten Privilegien und Rechte
angewiegt, daß fie ihre Einwilligung zum Vollzuge dieses Vergleiches
versagten.
Dies veranlaßte die preußische Regierung, um endlich die Sache
abzuschließen und einen, durch die Zeitumstände beguͤnstigten Ernst zu
zeigen, den kürzeren Weg zu betreten. Sie beschied den Domprobst Johann