fullscreen: Führer durch Nürnberg und Umgebung

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Soziale Versicherung 
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2 Hundertstel des Grundlohnes 1 Kasse(n), 4 Hundertstel des Grundlohnes 3 Kasse(n), 
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7— 41/4 des wirklichen Arbeitsver— 
zz/ w 32 dienstes 1 Kasse 
Die Krankenunterstützung wird von allen Kassen für 26 Wochen gewährt. 
Durch Gesetz vom 4. August 1914, betreffend Sicherung der Leistungsfähigkeit der 
Zrankenkassen, wurden bei sämtlichen Krankenkassen für die Dauer des Krieges die Leistungen 
uuf die Regelleistungen und die Beiträge auf 419,2 Hundertstel des Grundlohnes festgesetzt. 
Finigen finanziell besonders günstig gestellten Kassen wurde auf ihren Antrag die Beibe— 
saltung der bisherigen niedrigeren Beitraassätze sowie die Fortgewährung der Mehr— 
eistungen gestattet. 
Freie Hilfskassen. Durch das Gesetz, betreffend die Aufhebung des Hilfskassen— 
gesetzes vom 20. Dezember 1911, das nach der kaiserlichen Verordnung vom 13. Mai 1912 
m 1. Juni 1912 in Kraft getreten ist, sind alle eingeschriebenen Hilfskassen dem Gesetz über 
die privaten Versicherungsunternehmungen unterstellt. Die den eingeschriebenen Hilfskassen 
jsach F750 des Krankenversicherungsgesetzes ausgestellten Bescheinigungen werden nach der 
aiserlichen Verordnung vom 5. Juli 1912, soweit diesen Hilfskassen nicht bereits vorher als 
Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit eine Bescheinigung nach 8.514 Abs. 2 der Reichs— 
bersicherunasordnung erteilt worden ist. mit dem Ablauf des 30. Juni 1914 unaültig. 
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2. Unfallversicherung. 
Die Zahl der versicherungspflichtigen Betriebe betrug am Schlusse des Jahres 1913 
5645. Für das Jahr 1914 und auch für die Zukunft kann die Anzahl der versicherten Betriebe 
nicht mehr angegeben werden, da seitens der Bertifsgenossenschaften keine Mitteilungen über 
den Mitgliederstand mehr erfolgen. 
Betriebsunfälle wurden 4459 4 128 gezählt.) 
Anfalluntersuchungen wurden 820 641 gepflogen. 
In den städtischen Selbstversicherungsbetrieben waren durchschnittlich 83547905 ver— 
ächerte Personen beschäftigt. Es kamen 59 192 Unfälle zur Anzeige; davon hatten 417 
vorübergehende Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsbeschränktheit (nach Ablauf von 13 Wochen) 
zur Folge. 
Berufungsfähige Bescheide wurden 5 17 erlassen; darunter 1113 wegen Anderung 
in der Rentenfestsetzung. i 
An Kosten für Heilverfahren in Privatbehandlung wurden 409,63 1 868. 88 A. an Kur- 
und Verpflegungskosten — — verausgabt. 
Renten wurden gezahlt an Verletzte 5 5344. 65 16491.85 6, an Witwen und Kinder 
Getöteter 2180,40 23898,20 MA. 
Die Kosten für Rentenfestsetzung betrugen 75,20 157,80 M. 
Renten haben bezogen 49151 Verletzte, 40 8 Witwen, 44 Kinder Getöteter. 
Das Oberversicherungsamt (1912 Schiedsgericht) hat — 4 Entscheidungen gefällt. 
Unfallrenten wurden ausbezablt an 344591134020 Personen im Gesamtbetraae von 
623 475. 906 598 470. 13 M. 
3. Invalidenversicherung. 
Quittungskarten. In den Berichtsiohren wurden 9761 8390 Quittungskarten 
Nr. 1 ausgestellt. 
V Die Ausscheidung nach der Art der Unfälle, ob leicht, schwer oder tödlich, sowie nach Berufsgenossen— 
ichaften u. g. m. findet sich für die einzelnen Berichtsjahre im Statistischen Jahrbuch der Stadt Nürnbera,
	        
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