Volltext: Mittelfrankens Burgen und Herrensitze

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A gandeck, 
von 1169 bis zur Hälfte des 14. Jahrhunderts Stammsitz 
der Herren von Candeck. 
5tieber sagt hiewvon: Landeck ein in dem Oberamt 
Stauff auf einem Berg ohnfern des Talach-Slüßleins, 
nahe bey Thalmessingen ehehin gelegene Veste, Schloß 
oder Burg ꝛc., wovon aber der Seit nur noch einige 
Rudera übrig geblieben. Dieser Ort wurde an Schweikern 
von Gundelfingen in der Eigenschaft eines Reichs— 
lehens verhypothecirt (von Karl IV.), hierauf aber im 
Jahre 1372 (nicht aber im Jahre 1544, wie in Hönns 
Lexico Topographico Francon. gemeldet wird) von 
Burggraf Friedrich V. von Nürnberg auf die von 
Kayser Carl IV. ihme hiezu eod. anno ertheilte Erlaubnus 
abgelöset, welche Ablösung und damit erlangte Reichs— 
Pfandschaft nachhero bestätigt. Der Burggraf Friedrich VI. 
verpfändete dasselbe wieder an die Brüder Otto und 
Eberhard von und zu Anue. Diese waren aber in 
ihrer Beherrschung des Gerichts so strenge, daß die Ein— 
wohner, ihrer Drangsale müde, den Pfandschilling unter 
sich zusammenschossen und sich damit wieder auslöseten, 
wogegen ihnen Friedrich zur Belohnung ihrer Treue 
im Jahre 14837 einen Gnadenbrief ertheilte, mit der Ver— 
sicherung, daß das Gericht Landeck nie mehr verpfändet 
werden und bei seinen Rechten und Freiheiten verbleiben 
soll, von welcher Zeit an es dem Fürstenthume unterhalb 
des Gebirgs einverleibt worden ist. 
Die ziemlich befestigte Burg wurde wie Schloß Stauf 
vom Herzoge Ludwig in Bapern im Jahre 1459 
verwüstet. 
In einem Hutbriefe der Gemeinde Thalmessingen, 
d. d. St. Jakobstag 1367, wird ausgesagt, daß auf 
dem Landeck-Berge nächst Thalmässing eine Burg
	        
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