fullscreen: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

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Handwerke Hätten, die man nach der Aufhebung der Schenken 
mit andern Ordnungen betreffs des Zufchicens verfehen 
müffe, was aber Zeit Fofte, fo wolle der Kat die Uhner und 
Augsburger an ihrem Vorhaben nicht hindern, Jondern es 
ihnen überlaffen, darin fortzufahren oder nicht. Er fei ge: 
fnnt, dent NReichsabfhied Genüge zu thunm, werde auch 
an den Sönig foOreiben und bereite die Kaffation der 
Schenken vor. 
Sar Augsburg und Uhr wurden denn auch, wie ein in 
Nürnberg am 9. Mai eingetroffener RatsSbrief mitteilt, die 
Organifationen der Sefellenjhaft am erften Miai aufge 
hoben. Die Vorftände der Gefellenverbände und der Meifter 
wurden vor die Näte entboten. Man verlas ihnen die 
Artikel der RPolizeiordnung, vermahnte fie, darauf Obacht 
zu geben und bedrohte die, die fih widerfpenftig zeigen 
mürden, mit ernftliher Strafe. Ferdinand erwidert den 
Atürnbergern in einem aus Wien vom 11. Mai 1551 datierten 
Briefe, dringende Gefchäfte hätten ihn bisher abgehalten, 
etwas in Ddiefer Sadhe zu thun, er jei aber gewillt, fie 
‚mit ebhifter gelegenheit für handen zunemen.“ Am 30. Mai 
befchließt der Nürnberger Nat, die Sache ruhen zu laffen 
und zu warten, bis der römijdhe König vorgehen werde, 
über eine neue Ordnung des Zufchicwefens, der Arbeits- 
vermittelung aber zu beraten. Am 6. Juni 1551 fchreiben 
Augsburg und Ulm nad Nürnberg: fie feien am erjten Mai 
gegen bie gefdhenkften Handwerke vorgegangen, wären aber 
allein geblieben und bäten um das Eingreifen der befreundeten 
Reichsftadt. Nürnberg, das von AUnfang an den Grundjaß 
vertreten hatte, nur eine gemeinfjame Aftion habe Erfolg, 
entgegnet laut Natsverlaß vom 13. Juni 1551, daß es ihm 
nicht gezieme, in foldjen Dingen dem König, als der hohen 
Obrigkeit vorzugreifen. Ohne die Mitwirkung des Königs 
mirde ihnen dasielbe beaecanen. was Ulm und Augsburg
	        
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