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Handwerke Hätten, die man nach der Aufhebung der Schenken
mit andern Ordnungen betreffs des Zufchicens verfehen
müffe, was aber Zeit Fofte, fo wolle der Kat die Uhner und
Augsburger an ihrem Vorhaben nicht hindern, Jondern es
ihnen überlaffen, darin fortzufahren oder nicht. Er fei ge:
fnnt, dent NReichsabfhied Genüge zu thunm, werde auch
an den Sönig foOreiben und bereite die Kaffation der
Schenken vor.
Sar Augsburg und Uhr wurden denn auch, wie ein in
Nürnberg am 9. Mai eingetroffener RatsSbrief mitteilt, die
Organifationen der Sefellenjhaft am erften Miai aufge
hoben. Die Vorftände der Gefellenverbände und der Meifter
wurden vor die Näte entboten. Man verlas ihnen die
Artikel der RPolizeiordnung, vermahnte fie, darauf Obacht
zu geben und bedrohte die, die fih widerfpenftig zeigen
mürden, mit ernftliher Strafe. Ferdinand erwidert den
Atürnbergern in einem aus Wien vom 11. Mai 1551 datierten
Briefe, dringende Gefchäfte hätten ihn bisher abgehalten,
etwas in Ddiefer Sadhe zu thun, er jei aber gewillt, fie
‚mit ebhifter gelegenheit für handen zunemen.“ Am 30. Mai
befchließt der Nürnberger Nat, die Sache ruhen zu laffen
und zu warten, bis der römijdhe König vorgehen werde,
über eine neue Ordnung des Zufchicwefens, der Arbeits-
vermittelung aber zu beraten. Am 6. Juni 1551 fchreiben
Augsburg und Ulm nad Nürnberg: fie feien am erjten Mai
gegen bie gefdhenkften Handwerke vorgegangen, wären aber
allein geblieben und bäten um das Eingreifen der befreundeten
Reichsftadt. Nürnberg, das von AUnfang an den Grundjaß
vertreten hatte, nur eine gemeinfjame Aftion habe Erfolg,
entgegnet laut Natsverlaß vom 13. Juni 1551, daß es ihm
nicht gezieme, in foldjen Dingen dem König, als der hohen
Obrigkeit vorzugreifen. Ohne die Mitwirkung des Königs
mirde ihnen dasielbe beaecanen. was Ulm und Augsburg