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Bamberg begonnen hatte. Vom 5. Juni 1573 bis zum 13.
Novbr. 1617 hatte derselbe nicht weniger als 361 Menschen
vom Leben zum Tode gebracht, ferner, „so an Leib gestrafft,
mit Ruthen ausstreichen, Ohren abschneiden und Finger ab—
schlagen: 345 Persohnen!“
„Damit hat er seinen Dienst auff geben, und wider red—
lich gemacht worden.“
Unter denen, welche unter dem Schwerte Meister Fran—
zens verblutet haben, befand sich auch ein vornehmer Ver—⸗
brecher. Dr. Nikolaus von Gülchen wurde am 28. Dezbr.
1605 nach dem Hochgericht geführt und dort enthauptet.
Als Gründe dieses Verfahrens gibt sein Urtheil an: „Daß
er sich nicht allein mit begangenem Falsch- und Meineid
wider seine Bestallung, auch wider die Ordnung allgemeiner
beschriebener Rechte, ungetreuer, unredlicher Weiß gepflogener
Handlungen, pflichtvergessner Beginnungen wider die Obrig—
keit und dero Gericht, Abtragung gemeiner Stadt Umgelds
und mannichfaltigen Vervortheilungen vieler ehrlichen Per⸗
sonen, sondern auch oft und vielfältig wiederholten Ehebreche—
reien, und mit seiner zweien Brüdern leiblichen Töchtern,
zum Theil mit beschwehrlichen Umständen unterstandenen,
zum Theil vollbrachten Blutschanden, und andern Verbre—
chungen mehr, vergriffen.“
Diese öffentliche Hinrichtung eines den höhern Ständen
angehörenden Mannes, im Zusammenhalt mit den bereits
erzählten Vorfällen ähnlicher Art, widerlegt wohl am besten
die im Volke noch heut verbreitete Ansicht von verborgenen
Hinrichtungen in einem sogenannten heimlichen Gericht, als
welches man in Nürnberg ein tiefes, finsteres Gewölbe be—
zeichnet, dessen Eingang sich auf dem Schwabenberge (dem
jetzigen Webersplatz) befindet, neben einem Thurme, den man
den Fröschthurm nennt, zumal dieselbe, aller sichern Anhalts—
punkte entbehrt. —92—
„A. 1533 ist die eiserne Jungfrau für die Maleficanten
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