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jehen, und fich der ungleich fließende wörtlein nicht hindern Iaffen: 
Es ijft Fein fprache die nicht anomalirt habe, folten darumb Fein 
regeln Fönnen gemacht werden ? 
Seine Wortabteilungsart habe den großen Vorzug, eben weil 
lie natürlich Jet, leichter lernbar zu fein. Herr Hager zu Bamburg 
und andere viel fchulhalter haben deffen proben gethan und folche 
£ehrart nicht genugjam loben Fönnen. 
Schließlich will der Ordnende die Gewohnheit allen richtigen 
Urjachen vorziehen: Wan man das wil behaupten, fo müffen wir 
alles, wie es vor hundert und mehr HYahren gewefen, behalten und 
hat der Streit ein ende. Es ift aber eben die Frage: Mb die Ge 
wohnheit fo oder fo zu fchreiben richtig feyP? Übrigens {pricht 
Harzdörfer feine SGeneigtheit aus, ih mit dem Ordnenden 
mündlich vergleidhen zu wollen. 
Hurt Ludwig bemerkt unter dem 31. des MWeinmonatz 
(Oftober) darauf, man wolle fihH in Sache der Mundart 
neutral verhalten, allein ift diefes ... 3u wifjen, das man bey der 
Fruchtbringenden gefelfchaft nicht auf die gemeine landesart, die viel 
mangels hat, ... gegründet (nämlich die meifnifche) und dasjenige . . 
jo für weibifch und zärtlich gehalten. . nicht gut geheiffen. 
Am 17. Januar 1647 teilt Harsdörfer dem Fürften Ludwig mit, 
daß Moijcdheroidh (aufgenommen 1645, Nr. 436 al8 der Tränmenbde) 
eine vermehrte Gejamtauzgabe feiner Werke beabfichtige, entweder 
bei Elzevier in Amfterdam oder Endter hier, Hille (der Unver- 
droflene, aufgenommen 1636, Nr. 302) läßt gegenwärtig feinen 
Teutfchen Palmbaum in Nürnberg drucken. €3 würde fih em: 
pfehlen, Joh. Matth. Schneuber aus Straßburg als den Riechenden 
in die Gejellichaft aufzunehmen. (Der KRiechende, aufgenommen 
1648, Nr. 498.) Der Brief Ichließt mit einem feurigen Lobe 
NRift3, der beften Teutfchen Poeten einer... MWenn alle feine fchriften 
beyfammen, es wäre mehr als des Gekörnten. 
In der Erwiderung des Fürften vom 22. Sanıar werden 
zwar Schneuber in feiner Poeterei allerhand verftöße wider die 
iprachlehre . . und in dem maße (Versmaß) nacdhgewiejen, im übrigen 
it der ‚Fürft feiner Einnahme in die Gefellihaft geneigt. BZefiuz
	        
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