Inhaltsverzeichnis: In Memoriam Adolf Bartning

Ende den Hauser wiederholt mit größter Sorgfalt zu unter- 
suchen. Der Verfasser meint nun: daß, weil beide Arzte 
diesen ihnen ertheilten Auftrag, der nicht ein objectives 
Gutachten verlangte, angenommen, und diese Gutachten 
mit einem bestimmten Ziel vor Augen abgegeben haben, 
solchen auch keine volle Objectivität zugesprochen 
werden könne. Allein mit Unrecht. Denn beide Arzte 
legten mehr Tact an den Tag als das Gericht bewiesen 
hatte, indem die Motivirung ihres Gutachtens auf der 
Grundlage vollkommen wahrer Thatsachen so einfach, 
klar und bündig motivirt erscheint, daß in dieser Be- 
ziehung nicht das geringste zu vermissen ist, wie denn 
auch der ganze Inhalt und der Schluß des beiderseitigen 
Gutachtens nicht die Richtung darauf genommen haben 
die Merker’sche Aussage zu widerlegen, sondern positiv 
und ohne Rücksicht hierauf zu den Aussprüchen des Er- 
gebnisses ihrer ganzen Untersuchung führt. Wenn der 
Verfasser diese beiden Gutachten auch damit zu ver- 
dächtigen sucht, daß sie sich vielfach auf Tathsachen 
stützen, welche die beiden Ärzte nicht aus eigener Wahr- 
nehmung, sondern durch Mittheilung anderer erfuhren, 
so übersieht er, daß die beiden Arzte nicht als Zeugen 
sondern als Sachverständige vernommen worden sind. 
Ob diese ihre Beurtheilung sich auf Thatsachen der letzten 
Art stützt, ist ganz gleichgültig, wenn diese Thatsachen 
nur wahr sind, und sie sind es alle; es findet sich nicht 
eine einzige darunter, die ich und Professor Daumer nicht, 
wenn es noch darauf ankäme, eidlich zu erhärten im 
Stande wären. 
Alle oben aufgeführten Erscheinungen einer außer- 
ordentlichen, vielleicht noch nie dagewesenen Reizbar- 
keit des Nervensystems in der Schärfe aller Sinnesorgane 
wie im Gebiete des Magnetismus, fiengen an sich zu ver- 
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