Full text: Bis zur reformatorischen Thätigkeit in Altenburg (Band 1)

169 
WM. 
a 
vn 
der 
iaf 
4. 
omn 
emn 
XF. 
1d 
en 
Ise 
e⸗ 
efte 
X⸗ 
XI 
er 
de 
»er 
M⸗ 
I. 
d 
INn 
u⸗ 
At 
Aufschrift: „Schlüsse der Augustiner väter in ihrer 
Versammlung zu Wittenberg gestellet, die tröstlich 
zu hören sind den armen gefangenen Gewissen“ 
damals erschien, in heutiger Schreibweise wörtlich an: 
„Aufs erste lassen wir einem jeden, wie sein Gewissen 
sich fühlet, daß er möge bleiben oder nicht bleiben im 
Kloster. Sintemal was an Christum glaubt, das ist weder 
Iude noch Grieche, weder Mönch noch CLaie. Und das 
Gelübde, das wider das Evangelium ist, nicht ein Gelübde. 
sondern ein unchristlich Ding ist. 
Aufs andere. Sintemal die christliche Freiheit eine geist— 
liche Freiheit ist, die nicht haftet an Speise noch Kleidern, dünkts 
ums gut, das die, so in unsern Klöstern bleiben, des Kleides 
und gewöhnlichen Brauches sich halten, auf daß wir jeder— 
mann eben sind nach dem Exempel Sankt Pauli J. Kor. 9. 20f. 
Aufs dritte. Doch wollen wir die Aufsäße gemäßigt 
haben, beide im Brauch und Abthun, also daß nicht jemandes 
Glaube daran versehrt oder wider die Liebe gehandelt 
werde. Denn das Reich Gottes ist nicht Essen noch Trinken, 
sondern Gerechtigkeit, Friede und Freude im heiligen Geist. 
Aufs vierte. Thun wir ab die Bettelei, welche so 
bielmals die Schrift verboten hat, 1. Thes. VI, 11: Ein 
jeglicher arbeite mit seinen Händen, sei stille und nähre 
sich seines Brotes. Wir thun auch ab die verdingten 
Messen, sintemal 5. Paulus will, daß man alle böse Gestelle 
Schein] meiden soll. 
Aufs fünfte. So viel es möglich ist in unsern Klöstern, 
soll man erlesen, die geschickt sind, das Wort Gottes zu 
lehren, öffentlich und sonderlich. Die andern sollen mit 
Arbeit den Brüdern die Nahrung erwerben, wie denn 
gewesen ist die Weise der alten Väter.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.