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Aufschrift: „Schlüsse der Augustiner väter in ihrer
Versammlung zu Wittenberg gestellet, die tröstlich
zu hören sind den armen gefangenen Gewissen“
damals erschien, in heutiger Schreibweise wörtlich an:
„Aufs erste lassen wir einem jeden, wie sein Gewissen
sich fühlet, daß er möge bleiben oder nicht bleiben im
Kloster. Sintemal was an Christum glaubt, das ist weder
Iude noch Grieche, weder Mönch noch CLaie. Und das
Gelübde, das wider das Evangelium ist, nicht ein Gelübde.
sondern ein unchristlich Ding ist.
Aufs andere. Sintemal die christliche Freiheit eine geist—
liche Freiheit ist, die nicht haftet an Speise noch Kleidern, dünkts
ums gut, das die, so in unsern Klöstern bleiben, des Kleides
und gewöhnlichen Brauches sich halten, auf daß wir jeder—
mann eben sind nach dem Exempel Sankt Pauli J. Kor. 9. 20f.
Aufs dritte. Doch wollen wir die Aufsäße gemäßigt
haben, beide im Brauch und Abthun, also daß nicht jemandes
Glaube daran versehrt oder wider die Liebe gehandelt
werde. Denn das Reich Gottes ist nicht Essen noch Trinken,
sondern Gerechtigkeit, Friede und Freude im heiligen Geist.
Aufs vierte. Thun wir ab die Bettelei, welche so
bielmals die Schrift verboten hat, 1. Thes. VI, 11: Ein
jeglicher arbeite mit seinen Händen, sei stille und nähre
sich seines Brotes. Wir thun auch ab die verdingten
Messen, sintemal 5. Paulus will, daß man alle böse Gestelle
Schein] meiden soll.
Aufs fünfte. So viel es möglich ist in unsern Klöstern,
soll man erlesen, die geschickt sind, das Wort Gottes zu
lehren, öffentlich und sonderlich. Die andern sollen mit
Arbeit den Brüdern die Nahrung erwerben, wie denn
gewesen ist die Weise der alten Väter.