Full text: Bis zur reformatorischen Thätigkeit in Altenburg (Band 1)

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lichkeit des Klostergelübdes wurde entschieden und in deren 
Verfolg für das Konventsleben der Verbleibenden in großen 
Zügen die Richtschnur gegeben: Es ist nicht ein neues und 
genaues Kloster- und Ordensreglement, welches dieses 
Kapitel zu Wege brachte, als vielmehr eine Festlegung der 
wichtigsten Prinzipien, nach denen sich nunmehr das Ordens- 
leben zu gestalten hatte. Die Grundlage für die getroffenen 
Bestimmungen bildete der evangelische Satz: „Sintemal wir 
der Schrift folgen, wollen wir uns nicht einiges mensch— 
lichen Ansehens oder Satzung lassen hindern, denn es billig 
ist, daß dem Gotteswort weiche auch alle Kreatur“, während 
die Stellung Pauli zum jüdischen Seremonialgesetz für das 
Verhalten gegenüber den im Glauben Schwächeren, den zu 
bleiben Gewillten, maßgebend war. Die sich an den an— 
geführten einleitenden Grundsatz anschließenden Worte 
drücken die Stellung des Kapitels nach dieser Seite hin, 
wie folgt, aus: „Doch die, so noch nicht solche Freiheit be—⸗ 
greifen oder durch ihre Macht nicht darein verwilligen, lassen 
wir in ihrem Sinne walten“. Dieser Duldung wird dann 
im ersten Artikel noch besonders Ausdruck gegeben. Die 
Häter sind sich der Verantwortlichkeit ihrer Handlung wohl 
bewußt. „Wir wissen,“ betonen sie, „daß wir solcher 
unserer Meinung müssen vor Gott Rechenschaft geben“ 
Aber sowohl Rechenschaft für das, was sie gesagt, als 
auch, daß sie offen vor aller Welt bekennen, wird von 
ihnen gefordert werden. „Derhalben scheuen sie sich nicht, 
auch den Menschen zu antworten“. Wie Linck schon Luther 
seine Bedenken betreff der Reinheit der Beweggründe aller 
geäußert hatte, so nahm er auch hier wiederum Anlaß, 
warnend und ermahnend auf diesen Punkt hinzuweisen. 
„Dieweil aber unsere Meinung ist,“ fügt die Denkschrift
	        
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