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Gewissensfrage war, als seine eigene Person ins Spiel kam. 
Luthers Beweisführung, deren Ergebnis unbedingte Frei— 
stellung des Austrittes und darauf der Heirat war, bedarf 
hier nicht der Darlegung. Die beiden Schriften kamen, von 
Spalatin zurückgehalten, erst im Februar in die Hände der 
Wittenberger, die Thesen jedoch blieben nicht ohne Einfluß 
auf das Vorgehen der aufständischen Mönche, die sich ferner 
durch die unschlüssige Haltung der Universität und des 
Regimentes bestärkt fühlten. Um die Heit, da der Generaͤl— 
vikar den Bericht seines Priors empfing, setzten dreizehn 
der ungefähr vierzig wittenberger Augustiner ihre Drohungen 
in die That um; in tumultuarischer Weise verließen sie das 
Uloster. 86) 
Wir können nach den uns erhaltenen Schreiben Helds 
an den Kurfürsten ermessen, daß die Schilderung, welche 
Linck von den wittenberger Vorgängen erhielt, das Verhalten 
der Mönche mit keinem Worte auch nur im geringsten ent— 
schuldigte. Und fügen wir an der Hand der eigenen 
Lebensbeschreibung Beslers die strengstes Einschreiten gegen 
die Eidbrüchigen fordernde Beeinflussung von Seiten dieses 
mönchischen Eiferers, seines, wie wir wissen, ständigen 
Begleiters, zur Vervollständigung des Bildes hinzu, das 
uns die Cage des obersten der Congregation darbietet, 
so müssen wir bewundernd zu dem Manne aufblicken, der 
gewiß mit Kampf und Sorgen, aber auch mit gewissenhafter 
Konsequenz durch seine Stellungnahme zu den Ereiguissen 
für seine Person schon über die Frage entschied. Die Ordens— 
konstitutionen ließen über seine Pflicht als verantwortlichen 
Machtbefugten keinen SZweifel. Das 46. Kapitel belegte 
denjenigen, der ohne die erbetene und gewährte Erlaubnis 
des Generalvikars aus dem Orden trat, mit der Strafe
	        
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