Volltext: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

Berichtigungen: 
S. 2, 2.15 v. 0. statt Territorrialgerichte lies Territorial- 
gerichte, — 8.2. Note4Z.5 v. u. statt kasierlichen lies kaiser- 
lichen — 8.5. Z.7.8 v. 0, statt eigenthümliche lies eigen- 
thümlichen — 8. 19. Z. 11 v. o. statt Kurfüst lies Kurfürst, 
Z. 15 v. 0. statt Landrecht lies Landgericht — 8.34. Z.13 v. 0. 
statt Buch lies buch — 5. 46 Note37. Z.1 v. 0. statt Zeit lies 
zeit, — 8. 58. Z.10 v. 0. statt 85 lies 83. — 5. 63. Z.18 v. 0. 
statt idem lies item.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.