Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für 1922/23. (1. April 1922 - 31. März 1923) (1922/23,1 (1924))

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Kenntnis zu nehmen. Für das Vinisterium beatend debher 
von Aufsichtswegen einzugreifen. Die Entscheidung 
der geschilderten Art der Pekanntgaba dem Krfer” 
machung nach 5 11 des Reichsmietengesetzes uns . 
rungsbestimmungen zum KHeichsmietenpgesetz genüg, m 
Ministerium den ordentiichen Gerichten überlassen. 
‚ ; Das Amtsgericht Kürnberg hat daraufhin em .2. und 183.Dezem. 
ber 1922 in einer Forderungs- bezw. Feststellungsklege dureh End- 
urteil festgestellt, daß für den Monat November 1922 kein höherer 
Prozentsatz an Miete als für Monat Oktober 1922 festgesetzt, zu 
bezahlen ist. Jn der Begründung des Urteils wurde hervorgehoben: 
daß in der Zuleitung cines Teiles der Auflage des Amtsblattes Ni 123 
an das städt. Nachrichtenamt eine ” BekEOntERRG " im Sinne des $ 11 
des Reichsmietengesetzes n ich t zu erblicken sei. . 
. Die zunehmende Geldentwertung bedingte für Dezember eine‘ 
weitere Steigerung der Mietsätzo. Der Beschlußfassung wurde die gut. 
achtliche 4 erung das städt. Bauamtes und des städt, Statistischen 
Amtes zugrunde gelegt. Darnach wurden ab 1. Dezember folgende Sätze 
errechnet: , 
Für Zinsendienst ....-. 
Für Verwaltungskosten 
Für Rückstellungen .... 
Für laufende Jnstandsetzuu-. 
Für Tünchen und Tapezieren 
im Zancın 
Mit Wirkung vom 1 .Dezemoaer g 1922 
wurden deshalb die festen Zuschüsse 
zur Grundmiete auf 21988 Prozent erhöht, 
;-. Hievon kamen 1000 Prozent in EEE wenn, wie bisher, die 
Kosten für Tünchen und Tapezieren vom Mieter getragen wurden. 
‚ Bezüglich der Mietpreise nmnöblierter 
Zimmer hat os Kieteini udgenn! auf Grund der Bestimmungen 
des $ 14 des Neichsmietengesetzes und $ 30 Absatz 3 der bayeriechen 
os a hr umgsbestinmungen zum Heichsmietengesetz unterm 29, Januar 
1923 Pol rende ONE inien Bufgentelie un „veröffentlicht.Die Unter- 
miete setzt sich darnach aus folgenden Bestandteilen zusammen: 
l. sus der Grundmiete des leeren untervermieteten Raumes, 2, aus 
dem vom Ausschuß für Mietzinsbildung jeweils festgesetzten Zuschlag 
zur Grundmiete, 3. aus den umgelegten Betriebskosten, 4. aus Zu- 
gchlägen für Überlassung der Kinrichtungsgegenstände, 5. aus einer 
Vergütung für Dienstleistungen. 
Der feste Zuschlag zur Grundmiete mußte ab_1. Febrwar 
1923 neuerlich erhöht werden und zwar auf 370 Pz Hievon kamen 
1550 Prozent in Wegfall, wenn, wie bisher. der Mieter die Kosten 
hr Tünpben VO TERSZANTER STUG: 0 | 2 
Die: gesetzliche Miete setzte sich vom 1.Februar 1923 an zu- 
sammen? 1. aus der Grundmiete; 2. aus dem festen Zuschlag zur Grund- 
miete in Höhe-von 3370-Prozent- bezw. 1820. Prozent, 3. aus den um- 
gelegten Betriebskosten. 8 
A veranlaßte den Ausschuß 
für Mietzinsbildung ab 1.März 1923 den festen Zuschlag zur 
Grundmiete nochmal und zwar auf 6400 % zu erhöhen. 
Die Kosten: für Beseitigung von Schnee und Kis, wofür der Haus- 
besitzer nach Anhörung der Mieter auf billigste Weise Sorge zu tra- 
gen hat,waren im Verhältnis der Grundmiete umzulegen, 
Die gesetzliche Miete setzt ‘sich.demnach vom 1. März 1923 
n zusammen:.l. aus der Grundmiete, 2. aus dem festen Zuschlag zur 
Örundmiete in Höhe von 6400 bezw. - wenn: der Mieter, wie bisher, 
die Kosten für Tünchen und Tapezieren trug - 3900 Prozent, 3. aus 
den ungelegten Betriebskosten. . 7 
‚.. Organisation, Die geither im Schulhaus Uhlandstraße unterge- 
brachte Geschäftsstelle l des LEEDS wurde wegen ander- 
weitiger Jnanspruchnahme der betreffenden Schulräume ab _%8. Arch 
1922 in das Svarkassengebäude äußere Laufergasse N3 25/II1 verlegt. 
BA
	        
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