Objekt: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Zweiter Teil. Die Verwaltungsämter. 
vom Rat bestellten Dorfhauptmann besitzt, so hat dieser auf Ersuchen 
des die Verfolgung leitenden Dorfhauptmanns den Thäter oder das ent- 
wendete Gut anzuhalten. Für den Fall, dafs die Aufstellung einer gröfseren 
Zahl von Bewaffneten nötig wird, sind die 138 Dörfer in dreizehn Gruppen 
oingeteilt, deren jede unter einem Obersten Hauptmann steht. KErfährt 
dieser, dals nürnbergische Unterthanen in einem der ihm anbefohlenen 
Dörfer vergewaltigt worden seien, so befiehlt er seinen sämtlichen Unter- 
hauptleuten, unverzüglich mit ihrer bewaffneten Mannschaft zu ihm zu 
stofsen. Gleichzeitig hat er dem Ritter Peter Motter in Eschenau, der 
als Hauptmann des Rats über sämtlichen dreizehn Bezirken steht, durch 
Boten melden zu lassen, wo und wann der „Zugriff“ geschehen sei, und 
wohin sich die Gewaltthäter gewendet hätten, damit je nach Bedarf auch 
die andern Obersten Hauptleute zur Unterstützung aufgeboten werden 
können. Der Rat, dem Sebald Böhmer nach seiner Rückkehr einen aus- 
“ührlichen Bericht über die von ihm getroffenen Anordnungen nebst einem 
Verzeichnis sämtlicher in den organisierten Dörfern angesessenen nürn- 
vergischen Unterthanen einreichte, hoffte durch diese Ordnung im Not- 
falle binnen fünf bis sechs Stunden gegen fünftausend Mann aufbringen 
zu können. Die Liste der Unterthanen selbst enthält freilich nur etwa 
1450 Mann: man rechnete also wohl darauf, dafs im Durchschnitt jeder 
wehrpflichtige Bauer zwei bewaffnete Hausgenossen, Söhne oder Knechte, 
auf den Sammelplatz mitbringen würde. 
Zu Beginn des Jahres 1441 wurde diese Ordnung von Sebald Böhmer 
ınd Erhard Haller revidiert und das nach Bezirken und Dörfern geord- 
aete Verzeichnis der Hauptleute samt ihrer Unterthanen von neuem auf- 
gestellt und vervollständigt. Im Jahre 1442 hören wir von einer 
abermaligen Revision, die mit einer Vereidigung und Musterung der 
wehrpflichtigen Bauern verbunden war.!) Im Jahre 1444 wurden die an 
der Schwabach angesessenen Nürnberger Bauern aufgeboten, um an dem 
Zug gegen Lichtenberg teilzunehmen. Vermutlich trat bei dieser Ge- 
legenheit die 1439 geschaffene Ordnung noch einmal in Wirksamkeit. 
Dann verschwindet sie aus unserem Gesichtskreis. Dagegen erfahren wir, 
Jafs der Rat bereits im Jahre 1442 durch Erhard Haller und Berthold 
Volkmeier nach einander auch den Nürnberger Hintersassen nordwestlich 
ler Stadt im Knoblauchsland und zwischen Aisch und Regnitz, im Osten 
bis nach Altdorf hin und ım Süden zwischen der Pegnitz und dem 
it) Das Original dieser revidierten Ordnung ist in Nbg. KA. Ms. 286. fol. 3—37 
erhalten. Eine Abschrift desselben aus dem XVII. Jahrhundert findet sich in Nbg. 
KA. Ms. 5925.
	        
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