Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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Davon gehen ab: Nachlässe 4360 M, Übertragene Rückstände 20983 K6, wirkliche Einnahme 
sonach 174 4468 X06. Die Erhebungskosten beliefen sich auf 1745 , sonach Reinertrag 
1727283 MA.. Die Rückstände aus den Vorjahren betrugen im Soll 26466 . Davon gehen 
ab: Nachlässe 4327 MA, übertragene Rückstände 19 419 MA, sonach wirkliche Einnahme aus 
Rückständen 2720 M.. 
7. Gefüälle. 
Die Reinerträgnisse des LKokalmalz- und Bieraufschlages beliefen sich auf 
109 866 (228 334) Ab, d. i. von der Reineinnahme an Gemeindeumlagen 0,57 (1,39) 0/0. An 
Aufschlagsrückvergütungen für ausgeführtes Bier waren 31656 (75 009) M zu leisten. Die 
Reinerträgnisse des Pflaster-und Brückenzolls bezifferten sich, einschließlich der Ein— 
nahmen aus den Vorjahren, auf 66670 (79 205) M. Die Gesamtausgaben auf Erhebung 
und Verwaltung bezifferten sich auf 61571 (54 485) AX oder 25,86 (15,05) 06/0 der Brutto— 
einnahmen von 238 104 (362 021) M. 
8. Lustbarkeitssteuer. 
Die Gesamteinnahme an Lustbarkeitssteuern betrug im Berichtsjahre bei 23016 
(20561) Veranstaltungen 212 687,55 (122 475,90) A6. Kartensteuerpflichtig waren 4159 
(8475) Veranstaltungen mit einem Ertrage von 186381,25 (97 184,80) M, bauschsteuerpflich- 
tig 18857 (17 086) Veranstaltungen mit einem Ertrage won 26 306,30 (25 291, 10) M. 
9. Abgaben für Hunde. 
Am 1. Januar 1917 trat die neue Gemeindesatzung vom 5. Januar 1917 in Kraft, 
die wesentlich erhöhte Abgabenbeträge brachte. 
Am Jahresschluß betrug die Zahl der angemeldeten und versteuerten Hunde 4280 
(5470). Die Reineinnahme an Abgaben für Hunde betrug 115461,16 (110760,26) 6. 
10. Gebühren. 
In der Einrichtung und Geschäftsweise des Gebührenamts hat sich nichts geändert. 
Wirklicher Anfall an Gebühren und Strafen: Bescheidgebühren 70409,42 (107 787,78) M, 
Strafen 1557,90 (1408, 10) M, Vorlade- und Zustellgebühren 2323,80 (5 161,20) M, Heimat- 
rechtsgebühren 40 (40) MA, Bürgerrechtsgebühren 100 (50) ; zusommen 74431,12 
(114 447,08) MA, das ergibt gegen das Vorjahr eine Minderung von 40015, 96 A —B344,960/0. 
An Gebühren für Erhebungen im Auftrage von Staatsbehörden bezog die Stadt 75859,84 
(7 542, 13) Ac.
	        
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