Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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während ber Natha-Sigung, wenn Jemand fich ‚Beim kath meldete, 
bie Thür aufınadhte, und diejenigen, . [o Zutritt beim Rath erlangten; 
einführte und. beim Weggehen begleitete, Sie: hatten ‚über. dies 
zimmer ehrbare Bürger „bet fi, die, ANeS fleißig aufichrieben. Mit 
diefen famen die Herzen Lojunger alle Montag, Mittwoch und 
Samjtag 2 bis 3° Stunden Nachmittags :zufammen.; au , wohl 
bisweilen. eine ganze Woche über, uud wenn die Lpfng geigah. 7) 
einen: ganzen Monat Kıng, und. die. ganze Faften Surch, zu welcher 
Zeit fie alle. Nechnungen annehuren , ; durchjehen und den Sieben: 
herren‘ wieder. abfegten: Dieje Heiden Herren Lofunger Hatten alle 
Einnahmen and Ausgaben. hr. ihrer Berwaltung, fig unterzeidhnefrn 
alle publique Schreiben und wußten alle SGeheimniffe *). 
Das Collegium :der breit vberjten. Hauptleute.  Diefes Col 
(ogium und die bet bemfelben fig befindliden Herren hatten ir 
Verwahrung die Schlüffel zu den, Heiligthümern und. zu den Stadt: 
ihoren,, Urgleichen die EStadtfahnen. und Standarten., €$ wurde 
ihnen Pflicht geleiftet. ‚und Alles, was hei der Stabt in Pflidhten 
jtand;, arte bei ihnen dein Eid der Treue ablegen. - Entitand ein 
Tumult in: der. Stadt; fo. Nef man nach ihnen zu and leiftete. 
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fterbe, doch aber noch Lofung fhuldig {Rt, fo werde et cher nicht 
mit einer Prozefion zur Erde gebracht, "rßr und bevor cr dans 
reftirende Duantum erlöget, Sefchicht e8& nit uhd find Feine 
Yittel das, fur wird xt ohne Gefang und: Klang‘ hinausgetragen. 
Hinterläßt cr Söhne, {vo können diefe, wenn einer oder mehrere cin 
Handwerf. gelernt haben, eher nicht” zum Meijtermerden gelangen, 
Big fie zunor ihre8 Bater8& Fehirende Lofung bezahlet, DB e8 jebo 
och fo blich, weiß Ich nicht. ; 
Wagenfeil 1. c. pag. 195 totam septimam, in quam Ungaria 
incidit. RO . 
Denen gemeiner Etadt Schagkfammer, der Borrath an Geld, das 
größere Siegel der, Stadt fammt. dem GerichtS:Siegel, aud) Privi- 
Jegia: und. andere Driefliche Urkunden. zu, verwahren ‚anbefohlen. 
Der Hert, Kanzler von, Ludewig erkläret das Wort Lofunger in 
Przefat. ad Tom. VHIL, Reliquiar. Diplom. p. 16. Id est Recep- 
tores pecunig publicg & Curatores pupularis zrarii. 
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