Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

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uns Mit der UnterfHrift des Lei aumjern OGaffenhaupimanufhaften 
zu iiimiren befohlenen Steuerniandats, Jowohl als mit dem pers 
iönlihen Herumgehen mit denen Bierteljhreibern , bei Conferipkion 
der Gürgerfehaft, aus denen, in den. von einem großen Theil der 
Senannter des größern Raths übergebenen fHriftlichen Borjtelungen 
vergebrachten Gründen, gnädigjt zu verjhonen; oder. {o ja unfere 
Unterfehriften von Außerfter Nothwendigkeit zu fein erachtet werden 
jolften, zu concediren ,- daß wir eine in den. Rechten erlaubte Pro: 
tejtation und salvationem juris mit beifügen dürfen; fo haben 
wir dennady Feine. gemährige Nefolulion erhalten, vielmehr. it Einem 
unter uns neuerdings durch den BVierteljchreiber. Pfahler die {chr 
zudringlide Zumuthung gemacht worden‘, nicht allein gemeldctes 
Steuer-Mandat Mit feiner joldhes, approbirenden UnterfHrift civcuz 
fiven zw-Laffen, jondern: audy bei der Confeription mit herumzu- 
gehen, oder wenigjtens. jemand. in feinen Namen herumzuf[dhicken, mit 
Bedrohung, daß im, Unterlaffungsfall die Abjezung erfolgen dörfte. 
Wie: nun ‚die Serecchtfame eines Senannten mit den Pflichten. 
neS Saffenhauptmnanns bei der damalig verwaltenden Kritilchen 
Sage von davaumı .fih nicht vereinbaren faffen;, dieweilen, wann wir 
efagte Intimation. unter[Hreiben. Jollten, wir dadurch eo ipso 
anjern. Behauptungen wider[prehen würden, {fo fehen wir ung 
mßerft bemüßiget. Euer 20. nochmals ehrerbietigit und unterihänig 
au bitten, ung: mit ermähnter Unter[dwijt des Steuer: Mandats in 
Snader zu verjhonen, oder wofern diefe‘ unfere re/pcctuofelte Bitte 
eine Erhörung finden follte, ung von der Pflicht und Funktion 
Äne8 Saffenhauptmanns zu entledigen; die wir übrigens mit aller. 
uldigjter Treue, NReipect und. Chrerbictung ohnwandelbar ver: 
ren,  Mürnberg, den 24. März. 1786. 
; Euer ; 
treugehorfamfie , 
Sottl. Kichling. Vo 
Srerg Baul Heberlein, 
ro. 9. 
2 RNRaths:-Verlaß. 
Muf die von einer nambafien Anzabl Genanmmten de®& aröhern
	        
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