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uns Mit der UnterfHrift des Lei aumjern OGaffenhaupimanufhaften
zu iiimiren befohlenen Steuerniandats, Jowohl als mit dem pers
iönlihen Herumgehen mit denen Bierteljhreibern , bei Conferipkion
der Gürgerfehaft, aus denen, in den. von einem großen Theil der
Senannter des größern Raths übergebenen fHriftlichen Borjtelungen
vergebrachten Gründen, gnädigjt zu verjhonen; oder. {o ja unfere
Unterfehriften von Außerfter Nothwendigkeit zu fein erachtet werden
jolften, zu concediren ,- daß wir eine in den. Rechten erlaubte Pro:
tejtation und salvationem juris mit beifügen dürfen; fo haben
wir dennady Feine. gemährige Nefolulion erhalten, vielmehr. it Einem
unter uns neuerdings durch den BVierteljchreiber. Pfahler die {chr
zudringlide Zumuthung gemacht worden‘, nicht allein gemeldctes
Steuer-Mandat Mit feiner joldhes, approbirenden UnterfHrift civcuz
fiven zw-Laffen, jondern: audy bei der Confeription mit herumzu-
gehen, oder wenigjtens. jemand. in feinen Namen herumzuf[dhicken, mit
Bedrohung, daß im, Unterlaffungsfall die Abjezung erfolgen dörfte.
Wie: nun ‚die Serecchtfame eines Senannten mit den Pflichten.
neS Saffenhauptmnanns bei der damalig verwaltenden Kritilchen
Sage von davaumı .fih nicht vereinbaren faffen;, dieweilen, wann wir
efagte Intimation. unter[Hreiben. Jollten, wir dadurch eo ipso
anjern. Behauptungen wider[prehen würden, {fo fehen wir ung
mßerft bemüßiget. Euer 20. nochmals ehrerbietigit und unterihänig
au bitten, ung: mit ermähnter Unter[dwijt des Steuer: Mandats in
Snader zu verjhonen, oder wofern diefe‘ unfere re/pcctuofelte Bitte
eine Erhörung finden follte, ung von der Pflicht und Funktion
Äne8 Saffenhauptmanns zu entledigen; die wir übrigens mit aller.
uldigjter Treue, NReipect und. Chrerbictung ohnwandelbar ver:
ren, Mürnberg, den 24. März. 1786.
; Euer ;
treugehorfamfie ,
Sottl. Kichling. Vo
Srerg Baul Heberlein,
ro. 9.
2 RNRaths:-Verlaß.
Muf die von einer nambafien Anzabl Genanmmten de®& aröhern