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Bürger]Haft natlirlich, involvirt, auch auf cinen vieljährigen Befib:
‘tand: gegründet. it) hochgefällige Mückjicht nchmen. . ;
Das uns gnädig im MHbdruck mitgetheilte Privilegium Fri-
dericianum -ijt von der Befhaffenheit,: daß cS einen höhern Com:
mentartum und Ausleger erfordert, es wird aber. nad), der bei der
lebten: Conferenz gefchehenen YHeußerung :de8 Herrn. Procancellarli
Heuexlein nod) ein anderes Privilegiunm: vorhanden fein, Kraft dejfen
die Öenanıten 31 dem jährlichen . Lofungvotiven berufen werden
müffen,. um Deffen- Communication wir nodmals gehorfamft bitten.
Do. viel tünket uns wenigftens umwider[prechlid zu fehn, daß wenn,
die, Convocation der Senamnten zu der ordentlichen zährliden Steuer
nothwendig it, foldes zu außcrordentlidhen Steuern, ganz unentz
behrlich fein -müje; und c& muß uns fehr befremden, zugleich aber
zug für die Zukunft behutfanı machen, daß ein Hochlöbl. Rath
die in denen. Jahren 1760 und 1762 unter ganz andern Um:
itänden, und da damalen Fein anderes Mittel übrig war, bewilligte
Kriegsjteuer zur. Confequenz ziehen, und daraus ein vermeintliches
Recht Herkeiten will. , Wobei wir ung dann, aber, auch, die Freiheit
nehmen, müjjen , zu evinnern, daß die bei der preußijchen Contri:
dution dem Ausiquß der Bürgerjhaft zugeficherte Berechnung der
Sinnahm und Ausgab zu unjerın gerechten Leidwejen in- der Yulge
unterblieben und vergefien worden it.
Hiernächft aber. und was die decretirie Eyira: Steuer anbe:
'rifft, müffen wir vornämlich devoteft vorftellen, die große, und in
der That unbefchreiblihe NolhH eines nicht geringen Teils der
biejigen Bürgerfchaft und die Hieraus entfpringende platte Unmög-
lüchteit bet jo {chr darnicderliegendem Handel und Sewerben, bei
immer höher fteigenden Preifen {vlbjit der unentbehrlichtten Lebens:
mittel, außer der gedoppelten Lofung und vielfachen. andern Anz
lagen, noch eine neue außerordentliche‘ Steuerausgabe, bei welcher
das in dem oberhevrlichen . Verla ‚gebrauchte ‚Beiwurt moderat
tiner gar vielfachen und wilfürlidhem Auslegung .amterworfen it;
ajchwingen zu fönnen) und wie wenig doch am Ende dem. jo. übel
beihrichenen Zuftand des Aerarli‘ damit geholfen. fein möchte, in
Landeswäterliche Erwägung zu zichen, und in all foldhen Betrach: