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Bürger]Haft natlirlich, involvirt, auch auf cinen vieljährigen Befib: 
‘tand: gegründet. it) hochgefällige Mückjicht nchmen. . ; 
Das uns gnädig im MHbdruck mitgetheilte Privilegium Fri- 
dericianum -ijt von der Befhaffenheit,: daß cS einen höhern Com: 
mentartum und Ausleger erfordert, es wird aber. nad), der bei der 
lebten: Conferenz gefchehenen YHeußerung :de8 Herrn. Procancellarli 
Heuexlein nod) ein anderes Privilegiunm: vorhanden fein, Kraft dejfen 
die Öenanıten 31 dem jährlichen . Lofungvotiven berufen werden 
müffen,. um Deffen- Communication wir nodmals gehorfamft bitten. 
Do. viel tünket uns wenigftens umwider[prechlid zu fehn, daß wenn, 
die, Convocation der Senamnten zu der ordentlichen zährliden Steuer 
nothwendig it, foldes zu außcrordentlidhen Steuern, ganz unentz 
behrlich fein -müje; und c& muß uns fehr befremden, zugleich aber 
zug für die Zukunft behutfanı machen, daß ein Hochlöbl. Rath 
die in denen. Jahren 1760 und 1762 unter ganz andern Um: 
itänden, und da damalen Fein anderes Mittel übrig war, bewilligte 
Kriegsjteuer zur. Confequenz ziehen, und daraus ein vermeintliches 
Recht Herkeiten will. , Wobei wir ung dann, aber, auch, die Freiheit 
nehmen, müjjen , zu evinnern, daß die bei der preußijchen Contri: 
dution dem Ausiquß der Bürgerjhaft zugeficherte Berechnung der 
Sinnahm und Ausgab zu unjerın gerechten Leidwejen in- der Yulge 
unterblieben und vergefien worden it. 
Hiernächft aber. und was die decretirie Eyira: Steuer anbe: 
'rifft, müffen wir vornämlich devoteft vorftellen, die große, und in 
der That unbefchreiblihe NolhH eines nicht geringen Teils der 
biejigen Bürgerfchaft und die Hieraus entfpringende platte Unmög- 
lüchteit bet jo {chr darnicderliegendem Handel und Sewerben, bei 
immer höher fteigenden Preifen {vlbjit der unentbehrlichtten Lebens: 
mittel, außer der gedoppelten Lofung und vielfachen. andern Anz 
lagen, noch eine neue außerordentliche‘ Steuerausgabe, bei welcher 
das in dem oberhevrlichen . Verla ‚gebrauchte ‚Beiwurt moderat 
tiner gar vielfachen und wilfürlidhem Auslegung .amterworfen it; 
ajchwingen zu fönnen) und wie wenig doch am Ende dem. jo. übel 
beihrichenen Zuftand des Aerarli‘ damit geholfen. fein möchte, in 
Landeswäterliche Erwägung zu zichen, und in all foldhen Betrach:
	        
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