Volltext: Historische Beschreibung der Stadt Nürnberg

575 
N 
(I oe 
18 Dale, 
SI 3 
Ulvendum 
AU 
', AUS 
Dopuilien, 
5 jeerihen 
‚008 Tür 
10 großer 
Uber we 
Ur beran: 
mie Iteb: 
chen it 
ar Denten 
4) gelegnd 
zer andet! 
jomit Ad 
(Sonttien 
x fen © 
nenn garten 
ang 
& Umiehen 
5 quett sbue 
fertig 1 
yagf MeEUNiT 
Syclalt 
af De 
and Toll 
frcß Alter 
Merl 
haben, jedoch zu einer Handthierung und Nahrung bei ihren Eltern 
oder andern Perfonen, das Ihrige beizutragen vermögen, zu diefer 
Anlage mit. beigezogen, ferner die Verwalter, Seribenten, Kauf 
manns: und. Handlungs-Bediente, wie nit weniger Barbier:-Hand- 
werfs-Sefellen,, Wirths = Keller , 2110 andere ‚ihres gleichen Profef- 
fions: Verwandte ,, Ingleichen die ‚Chchalten und Dienftbothen , als 
da ‚find PMägde,. Laquaien, Kutjder ui Knete, nad Proportion 
ihres Habenden Berdichftes, welche {elbige oder ihre Dienft-Herrfhajt 
anzuzeigen, Haben, ‚auf Art und Weite, wie vorhin Sfters gelchehen, 
und ziuar die Mügde, welche 6. bis 8 fl. Lohn haben, mit 30 
Kreubßer, diejenigen 10. 19 ff. und nıchr haden, mit 45 KHreuber, 
die ‚Laquaicm, Kutidher und alle andern Knete, aber durdhgehends 
mit 1 ,®ulden angeleget werden, und dann die übrigen hier ein: 
geiHlihene Iunfizerinnen von, den Beitrag auch nicht ausgenommen, 
igndern, mie. ihnen angedeutet werden wird, zu bezahlen {Huldig 
und. gehalten fein. 
WelHes demnach zu Sedermanns. BWiffenchaft und Nachach- 
tung.‚andurd befannt gemacht wird. Decretum in Senatu, den 
7. Februar 1786. 
Nro.. 3. ; ; 
, “ Bittighrift an Einen Hodhedlen und Hochweijen Magiftrat zu 
Nürnberg von 87° Mitgliedern des dafigen Scnannten- 
5. Collegit.. | | 
a Ben uns, den fubmijfeft unterfhriebenen Mitgliedern des hie 
figen. Genannten.: Collegii chon die Heußerung vom 30. Sept. 
pP: a. hHöchft auffallend war, vermög mwelder die feik einigen Sabhren 
Ger, bei den alljährigen Lofungs-VBorirägen beiläufig erwähnte Exira- 
Steuer, worüber. aber nie umgefragt oder votirt worden, nun auf 
einmal NE eine per vota majora HU hweigend bewilligte Sache 
angenommen, und daher die von einem Hochlöbl. Rath bereits 
geihehene Decretur ung 6lo8 intimirt werden wolltey fo mußte 
ung ; ber einigen Senannten und Mitglicdern des Handelsplabes 
am 15. Febr. gemadte Vortrag, Fraft deffen nicht nur, aller 
unferer gegründeten Borftellungen und VBorfchläge ohngeachtet „ jene
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.